Hallo,
hier eine kurze Darstellung zum Sachverhalt:
KM und KV sind geschieden. Hieraus resuliert ein Kind. KM ist wieder verheiratet. KV will Unterhalt nicht zahlen und verlangt ldt. anwaltliches Aufforderungsschreiben die Gehaltsnachweise der KM, diese ist noch in einer Ausbildung und arbeitet zusätzlich, ohne hierfür einen Cent zu bekommen (familiar).
Für mich stellt sich jetzt die Frage: Was hat das mit dem Kindesunterhalt zu tun? Ist mir da was entgangen?
Kindesunterhalt
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Das Kind lebt bei der KM alter weiß ich nicht genau. Das ist aber nicht so wichtig. Es geht mir jetzt mehr darum, dass der KV keinen Unterhalt für das Kind zahlen möchte und nach den letzten 12 Abrechnungen der Mutter fragt und das über einen RA. Beim Trennungsunterhalt kann ich das verstehen
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Und eben, weil ich klären will, ob er das fordern kann, muss ich wissen, wie alt das Kind ist.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Mir stellt sich die frage, warum du dich mit diesem Problem befasst. Das ist doch eigentlich die Baustelle deines Chefs....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Ich hätte jetzt gerne erstmal die näheren Hintergründe per PN. Wo kommt z.B. die Info um die Uhrzeit her?
Deshalb erstmal
und bleibt wegen Rechtsberatung
Deshalb erstmal
und bleibt wegen Rechtsberatung
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"