Übertragung Honorarforderungen
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Ich habe für die Kanzlei meiner Kollegen eine Honorarforderung geltend gemacht. Blöderweise hat man mir nicht erzählt, dass diese eigentlich gar nicht die Kanzlei (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betrifft, sondern die frühere Einzelkanzlei eines Partners. Kann ich einfach behaupten, dass die Forderung abgetreten bzw. in die Gesellschaft eingebracht wurde oder stehen da Standesregelungen entgegen.
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- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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