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Ciara
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#1
25.01.2012, 17:03
Chef und ich sitzen grad vor einer wahrscheinlich simplen Fragen.
Und zwar hat unser Mandant eine Firma und mit dem Firmenfahrzeug hatte er einen Verkehrsunfall. Wir haben uns dann an die gegnerische HV gewandt und die haben auch alles brav gezahlt. Jetzt hatten wir unsere RA-Kosten aufgegeben und zwar als Nettobetrag, da Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist. Jetzt hat die HV aber auch die USt. gezahlt.
Grundsätzlich müsste ja der Mandant die USt. zahlen, aber uns kann es doch eigentlich egal sein, wer die zahlt, oder!?
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misspinky1984
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#2
25.01.2012, 17:06
Das hatten wir hier auch schon vereinzelt; ich kehre die USt wieder an die HV aus, da unsere Mdt zu dem Zeitpunkt bereits eine KoRe von uns erhalten hat.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Ciara
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#3
25.01.2012, 17:08
Hmm, also KoRe hat er noch nicht erhalten.
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Master24
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#4
25.01.2012, 17:10
Grundsätzlich kann es dem RA durchaus wurscht sein, wer seine Rechnung zahlt (Ausnahmen, wie etwa bei Fällen der Geldwäsche, bestätigen die Regel). Auf sein Honorar hat er jedenfalls Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Die Gegenseite hat offenbar unzutreffend viel auf die Rechtsanwaltsgebühren geleistet. Eine hunderprozentige Richtigkeit wird sich herstellen lassen, wenn man den gegnerischen Haftpflichtversicherer hierauf hinweist und die Überzahlung zurückerstattete.
Aber mal unter uns... wenn "die" ihre Akten so führen, sollen sie bezahlen und der Drops ist gelutscht.
Beste Grüße
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Ciara
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#5
25.01.2012, 17:12
Die haben zuerst auch nur einen ganz kleinen Teil bezahlt und dann plötzlich den Rest. Wir hatten auch nur den Nettobetrag angegeben und die überweisen von sich aus mehr.
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Pepples
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#6
25.01.2012, 17:19
Ich würde in dem Fall, jetzt auch mal gepflegt drüber hinweg sehen
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Dem Mandanten würde ich allerdings sagen, dass die HV das nicht muss und daher den Betrag auch wieder von ihm zurückfordern kann, wenn es denn mal auffällt.
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#7
25.01.2012, 17:22
Allerdings darf der Mandant die dann nicht im Vorsteuerabzug geltend machen.
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misspinky1984
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#9
25.01.2012, 17:26
Adora Belle hat geschrieben:Allerdings darf der Mandant die dann nicht im Vorsteuerabzug geltend machen.
... und genau aus diesem Grund kehre ich die USt an die HV aus. Dem Mdt entsteht dadurch ja auch kein Schaden, da er die USt ja im Wege der Vorsteuer wieder geltend machen kann.
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Pepples
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#10
25.01.2012, 17:45
JSanny hat geschrieben:Ich würde es genau so nicht machen, sondern erstatten und beim MA anfordern, da die Rechnung an die HV, die ja mit 0% ausgewiesen ist, ja dann falsch ist und wer bekommt die "Differenzrechnung"?
Die HV bekommt ja nur eine Berechnung, der Mandant bekommt eine vollständige Rechnung.
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