Kulanzzahlung RSV - Rückerstattung an Mandant?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

21.12.2011, 17:56

Habe hier ein etwas außergewöhnliches Problem, das mir die Fragezeichen überm Kopf aufblinken lässt... :kopfkratz

Folgendes:
Es geht um eine Mietsache. Die Rechtsschutzversicherung hat eine Kostenübernahme abgelehnt, nach einigem Hin und Her aber zugestimmt, dass sie am Prozessende 400,00 EUR zahlen würde; eine Kostenübernahme darüber hinaus würde nicht erfolgen.
Das Prozessende ist nun gekommen und wir haben abgerechnet. Abzüglich aller Zahlungen (der Mandant hat insgesamt über 1.000,00 EUR bezahlt) kamen wir in der Abschlussrechnung auf einen Betrag, der um etwa 50,00 EUR unter der Kulanzzahlung der RSV lag. Die RSV hat aber trotzdem die vollen 400,00 EUR bezahlt.

Und diese Frage stellt mir nun mein Chef: sind wir als Kanzlei verpflichtet, den Differenzbetrag an den Mandanten auszuzahlen? Schließlich hat der ja ein Vielfaches zahlen müssen.
Mein persönliches Rechtsempfinden schreit "Ja", aber gibt es für sowas auch Rechtsprechungen bzw. eine Rechtsgrundlage?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.12.2011, 18:02

Bitte ergänze Dein Profil im Bereich Tätigkeit mit einer Berufsbezeichnung.

Du brauchst für die Beantwortung Deiner Frage kein Rechtsempfinden, keine Rechtsprechung und auch keine Rechtsgrundlage. Bissel Mathe reicht.

Ihr habt eine Rechnung über insgesamt 1.350 EUR. Mandant hat 1.000 gezahlt, RSV zahlt 400 EUR in Unkenntnis der niedrigeren Differenz. Ihr seid also mit 50 EUR überzahlt - diese stehen dem Mandanten zu.
unkunkel
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 26.02.2009, 16:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#3

21.12.2011, 20:19

Hätte ich auch gedacht, aber die Frage vom RA hat mich verwirrt. :thx
Antworten