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Folgendes:
Es geht um eine Mietsache. Die Rechtsschutzversicherung hat eine Kostenübernahme abgelehnt, nach einigem Hin und Her aber zugestimmt, dass sie am Prozessende 400,00 EUR zahlen würde; eine Kostenübernahme darüber hinaus würde nicht erfolgen.
Das Prozessende ist nun gekommen und wir haben abgerechnet. Abzüglich aller Zahlungen (der Mandant hat insgesamt über 1.000,00 EUR bezahlt) kamen wir in der Abschlussrechnung auf einen Betrag, der um etwa 50,00 EUR unter der Kulanzzahlung der RSV lag. Die RSV hat aber trotzdem die vollen 400,00 EUR bezahlt.
Und diese Frage stellt mir nun mein Chef: sind wir als Kanzlei verpflichtet, den Differenzbetrag an den Mandanten auszuzahlen? Schließlich hat der ja ein Vielfaches zahlen müssen.
Mein persönliches Rechtsempfinden schreit "Ja", aber gibt es für sowas auch Rechtsprechungen bzw. eine Rechtsgrundlage?