Bewertung Arbeitszeugnis

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Tine
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#1

20.09.2011, 23:17

Hallo Ihr Lieben,

wie würdet Ihr das folgende Zeugnis bewerten:

Arbeitszeugnis
Frau XX war in der Zeit vom XX bis XX in meiner Kanzlei als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte im Rechtsanwaltsbereich beschäftigt. Während dieser Zeit ist Frau XX mit allen in einer Anwaltskanzlei üblicherweise anfallenden Arbeiten betraut gewesen.

Zu den ihr übertragenen Aufgaben zählten u.a.:
· Bearbeitung von Postein- und ausgängen, Aktenanlage
· Fristenkontrolle und Terminvereinbarung
· Führen von Telefonaten mit Mandan en oder Behörden
· Führen der Korrespondenz nach Diktat (Dictanet) und Stichpunkten
· Erstellen von Kostenberechnungen nach RVG und StBGebVO
· Bearbeitung von Mahn- und Vollstreckungssachen
· Vorbereitung der Buchhaltung durch Kontierung und Verbuchung von Zahlungsein- und ausgängen mit ra-micro

Frau XX ist mit der Funktion der bürointern verwendeten ra-micro Software vertraut und versteht es, diese entsprechend den Anforderungen einzusetzen.

Sie hat sich den vielfältigen Aufgabengebieten engagiert und mit großer Lernmotivation gewidmet und zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Ihr Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Sie war verantwortungsbewusst und zuverlässig. Gegenüber meinen Mandanten war Frau XX stets freundlich und korrekt.

Frau XX verlässt meine Kanzlei auf eigenen Wunsch. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünsche ich ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Ich halte dieses Zeugnis für nicht wohlwollend und gerade mal für ausreichend und für zwei Jahre Beschäftigungsdauer sehr kurz.

Danke für Eure Meinungen.
LG Tine
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Gelini
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#2

21.09.2011, 09:40

Es klingt ein wenig so, als hätte der RA keine Lust gehabt, ein Zeugnis zu schreiben. Er hat halt nicht viel ausgeschmückt, sondern sehr stichpunktartig die Punkte, die rein sollten, abgearbeitet.

Aber sehr schlecht finde ich es nicht. Eine zwei, vielleicht auch gute drei.

Was etwas seltsam klingt, ist dieses hier:
Tine hat geschrieben:Frau XX ist mit der Funktion der bürointern verwendeten ra-micro Software vertraut und versteht es, diese entsprechend den Anforderungen einzusetzen.
Auch das würde ich ggf. anders schreiben:
Tine hat geschrieben:Sie hat sich den vielfältigen Aufgabengebieten engagiert und mit großer Lernmotivation gewidmet und zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt.
Hier wäre z. B. möglich:

"Frau XX ist engagiert und motiviert, sich auch in unbekannte Aufgabengebiete einzuarbeiten. Sie hat alle anfallenden Arbeiten zu meiner vollsten Zufriedenheit erfüllt. Auch in stressigen Situationen erbrachte sie stets zügig korrekte Ergebnisse."

Nur mal als Beispiel... Wäre denn eine Änderung noch möglich?
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Tine
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#3

24.09.2011, 16:53

:thx

Ich versuche auf jeden Fall eine Änderung des Zeugnisses zu bekommen.

"Ihr Verhalten war hilfsbereit und kooperativ. Sie war verantwortungsbewusst und zuverlässig. Gegenüber meinen Mandanten war Frau XX stets freundlich und korrekt".

Liest sich für mich so, als wenn es Probleme mit dem Vorgesetzten gab, das Verhalten gegenüber Kollegen ist auch nicht erwähnt worden.
LG Tine
Aelizia
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#4

25.09.2011, 17:31

Genau das ist mir auch ins Auge gesprungen. Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sollte schon mit ins Zeugnis. Wenn Du ne Formulierung dafür brauchst, kann ich gern morgen im Büro mal nach was passendem gucken.
Ernie

#5

25.09.2011, 17:48

Wie wäre es damit:

Sämtliche Aufgaben innerhalb des ihr übertragenen Wirkungskreises erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit, und sie arbeitete stets engagiert, einsatzfreudig sowie zuverlässig. Sie zeigte sich stets sehr pflichtbewusst und ist bei zeitlichen oder personellen Engpässen immer bereit, auch kurzfristig über das normale Maß hinaus Arbeiten zu verrichten.

Im Umgang mit Mandanten, Vorgesetzten und Mitarbeitern war sie stets freundlich und zuvorkommend, so dass sie im Mitarbeiterkreis und von ihren Vorgesetzten außerordentlich geschätzt wird.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit mit Frau YZ sich immer angenehm gestaltete und sie als eine gut qualifizierte ReNoFa zu bezeichnen ist.

Für ihren weiteren Weg wünschen wir Frau YZ viel Glück und Erfolg und bedanken uns für die erfolgreiche und äußerst angenehme Zusammenarbeit.
Jupp03/11

#6

25.09.2011, 18:04

Wieviel Angestellte hatte das Büro und hast du bereits eine neue Stelle?
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Tine
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#7

12.10.2011, 19:25

Danke für Eure Antworten.

Das Büro hat zwei Mitarbeiter. Ich habe bereits eine neue Stelle, ich bin selber gegangen. Ich habe jetzt eine Änderung angefordert und werde berichten.
LG Tine
gaga1
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#8

21.10.2011, 22:27

Ich würde das Zeugnis mit zwei bewerten. Der Anwalt hat in vielen Fällen typische Punkte wie, z. B. zur vollsten Zufriedenheit, stets usw. verwendet. Gut es klingt etwas lustlos geschrieben, aber als schlecht würde ich es nicht erachten.
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