Fristberechnung bei Fristverlängerung

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Jupp03/11

#11

21.09.2011, 22:06

Sei froh, dass der zuständige Richter dich nicht kennt bzw. dieses Forum bzw. jetzt nicht die Sache zuordnen kann.
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Lämmchen
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#12

21.09.2011, 22:07

Äh Lorima Du wolltest doch was vom Gericht. Dann hättest Du Dich auch darum kümmern müssen, ob die Frist verlängert wurde oder nicht. Hättest Du nachgefragt, hättest Du es eher gewusst. :roll:
Liebe Grüße

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misspinky1984
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#13

21.09.2011, 22:10

Lorima, warum hast Du 5 Tage verloren?? Die Akte hätte doch eh mal bearbeitet werden müssen. Das verstehe ich gerade nicht wirklich. Wenn wir eine Frist verlängern, dann geht die sofort wieder an den Bearbeiter zurück, um den Vorgang weiter zu bearbeiten. Was hättet ihr denn bitte gemacht, wenn das Gericht Eurer Fristverlängerung nicht zugestimmt hätte?!
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
RechtsKnecht
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#14

21.09.2011, 22:11

Das ist schon etwas dreist. Klar, das Gericht hätte die Sache schneller rausschicken können. Aber ihr hättet auch schonmal weiterarbeiten können. Es ist Usus, dass die Fristen bei Anwälten verlängert werden, wenns nicht gerade auf die Spitze getrieben wird. Dass die Verlängerung abgenickt wird, war nur eine Formsache. Die 5 Tage habt ihr schlichtweg verbaumelt, da kann der Richter nix für.
rosa

#15

21.09.2011, 22:11

lorima ich versteh dein Problem gar nicht. Warum habt ihr denn durch die "späte" Antwort des Gerichts Zeit verloren??? Bei uns kommts nich selten vor, dass wir am Tag des Fristablaufes um 5 Tage bitten und ich 2 Wochen später das "JA" bekomme, es wird dann halt davon ausgegangen dass JA gesagt wird.

Versteh echt nich wo ihr Zeit verloren haben wollt
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misspinky1984
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#16

21.09.2011, 22:14

RechtsKnecht hat geschrieben:Das ist schon etwas dreist. Klar, das Gericht hätte die Sache schneller rausschicken können. Aber ihr hättet auch schonmal weiterarbeiten können. Es ist Usus, dass die Fristen bei Anwälten verlängert werden, wenns nicht gerade auf die Spitze getrieben wird. Dass die Verlängerung abgenickt wird, war nur eine Formsache. Die 5 Tage habt ihr schlichtweg verbaumelt, da kann der Richter nix für.
:zustimm Zudem gibt es schon seit Jahren so eine tolle Erfindung, die sich Telefon schimpft. Da hätte man ja auch mal telefonisch nachfragen können!
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Jupp03/11

#17

21.09.2011, 22:16

ich sag nur 1. Lehrjahr. Wer Fristverlängerung beantragt und dann nicht vor Ablauf der Frist bei Gericht nachfragt ...
Lorima
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#18

21.09.2011, 22:20

Wie schon gesagt mir fehlt die nötige Praxis und ich wollte hier keinesfalls dem Gericht die Schuld zuschieben (hab mich zugegebenermaßen im Ton vergriffen ;) ... Klar werde ich mich zukünftig zeitnaher beim Gericht diesbezüglich erkundigen..Man lernt ja bekanntlich aus Fehlern. :)

Also die 5 Tage sind sicher nicht verloren, da die Sache in der Zeit bearbeitet wurde...lediglich die Ungewissheit hat mich ein wenig gestört... aber nun bin ich dank Euch schlauer..

Danke nochmals :)
Zuletzt geändert von Lorima am 21.09.2011, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#19

21.09.2011, 22:21

Dat is ne Anwältin :shock:
rosa

#20

21.09.2011, 22:21

es machts uns einfacher, wenn du dein Profil dahingehend ergänzt, welchen Beruf du hast, bzw, ob du noch Azubi bist ....
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