Müssen vor dem Schiedsmann geschlossene Vergleiche für evt. Zwangsvollstreckung zugestellt werden?
Kann man daraus überhaupt vollstrecken oder muss man bei Nichteinhaltung ein Gerichtsverfahren anstrengen?
(Ist mein erstes Schiedsverfahren und ich bin doch etwas unsicher...)
Für Eure Bemühungen vielen Dank im Voraus!!!
Vor dem Schiedsmann geschlossener Vergleich
- lamiserable
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Wird der nicht eingehalten, muss im normalen Prozess geklagt werden. Ein Schiedsspruch gilt nicht als Titel.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, ein Schiedsspruch ist kein Titel, aber muss da ein normaler Prozess folgen? Ich dachte das zuständige Gericht müsste den Schiedsspruch nur für vollstreckbar erklären.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Summerof77
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Nein, zumindest in Schleswig-Holstein, nur dafür kann ich sprechen, kann man eine Ausfertigung vom Schiedsmann erhalten, es sei denn, das Protokoll befindet sich in Händen des AG, dann vom Urkundsbeamten. Die Vollstreckungsklausel erteilt das AG. § 33/34 LSchlG für S-H
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
- lamiserable
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Hab ich doch richtig vermutet, aber sicher ist sicher...
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen