Hallo liebe Renos,
ich habe hier folgendes Problem. Leider bin ich im Insolvenzrecht nicht so bewandert, weshalb ich nicht weiss, wie ich vorgehen soll.
Wir haben ein Verfahren für den Mandanten im September 2010 beendet und unsere Kostennote im Juni d. J. erst gelegt. Die Kostennote kam ständig wieder zurück und nun stellt sich heraus, dass der Mandant im Inso ist und das Inso bereits im Februar 2011 eröffnet wurde. Nun meine Frage:
Können wir unsere Forderung aus der Kostennote noch zur Tabelle anmelden? Gilt das als neue Forderung nach Insoeröffnung oder als alte Forderung und kann angemeldet werden?
Meine Vermutung ist, dass wir die Forderung noch anmelden können, weil die Kosten ja im Prinzip vor Februar 2011 entstanden sind (Verfahrensende war ja September 2010).
Bin für jeden Hinweis dankbar!!
Kostennote nach Insolvenzeröffnung gelegt ...
- Christina83
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Meiner Meinung nach kannst du die Forderung nicht mehr anmelden, wenn das Rechnungsdatum nach dem Eröffnungsdatum des Insolvenzverfahrens liegt.
Aber grundsätzlich fährst Du damit sowieso besser da es sich um neue Verbindlichkeiten handelt, die der Schuldner voll auszugleichen hat. Der Schuldner wird - wenn er sein Insolvenzverfahren, d. h. die Restschuldbefreiung nicht gefährden will - gut daran tun, Eure Vergütung auszugleichen.
LG
Aber grundsätzlich fährst Du damit sowieso besser da es sich um neue Verbindlichkeiten handelt, die der Schuldner voll auszugleichen hat. Der Schuldner wird - wenn er sein Insolvenzverfahren, d. h. die Restschuldbefreiung nicht gefährden will - gut daran tun, Eure Vergütung auszugleichen.
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Hmmm, wer hat nu´ Recht?? Wie gesagt, ich tendiere ja eigentlich auch eher dazu, dass die Forderung noch angemeldet werden kann. Ich sammel gern noch mehr antworten!!