Bankbürgschaft

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isi
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#1

29.06.2011, 12:45

Hallo,
ich brauch mal eure Hilfe.
Unsere Mandantin hat einen Rechtsstreit in I. und II. Instanz verloren. Für die I. Instanz existiert eine Bankbürgschaft über die im Urteil festgesetzten Kosten. Da nunmehr auch die II. Instanz verloren wurde, sind die in den beiden Urteilen ausgeurteilten Beträge zur Zahlung an die Gegenseite fällig.
Meine Frage ist nun, wie ich nun vorgehe. Macht es einen Unterschied, ob sich unsere Mandantin aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen lässt oder ob gegen unverzüglich Rückgabe der Bürgschaft Vollzahlung durch unsere Mandantin geleistet wird?
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus. Vielleicht weiß jemand Rat.
Danke,
Isi
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Jupp03/11

#2

29.06.2011, 12:59

isi hat geschrieben:Hallo,
ich brauch mal eure Hilfe.
Unsere Mandantin hat einen Rechtsstreit in I. und II. Instanz verloren. Für die I. Instanz existiert eine Bankbürgschaft über die im Urteil festgesetzten Kosten. Da nunmehr auch die II. Instanz verloren wurde, sind die in den beiden Urteilen ausgeurteilten Beträge zur Zahlung an die Gegenseite fällig.
Meine Frage ist nun, wie ich nun vorgehe. Macht es einen Unterschied, ob sich unsere Mandantin aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen lässt oder ob gegen unverzüglich Rückgabe der Bürgschaft Vollzahlung durch unsere Mandantin geleistet wird?
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus. Vielleicht weiß jemand Rat.
Danke,
Isi
Enthält die Bürgschaft einen genauen Betrag? Was ist tatsächlich durch die Bürgschaft abgedeckt?
isi
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#3

29.06.2011, 13:59

Die Bankbürgschaft ist über den ausgeurteilen Betrag der I. Instanz ausgestellt.
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