Mietrecht, wie rechne ich den GW aus???

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Myszka
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 07.08.2006, 15:55
Wohnort: Köln

#21

25.07.2007, 10:48

Aber ist es nicht eine wenn doch die restlichen 8.000,00 € die er nicht bezahlt hat jetzt mit in den 30.000 eingeklagt wurden???
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#22

25.07.2007, 10:49

Ja, sag ich doch!
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#23

25.07.2007, 10:50

Richtig.
Dann müsstest du gerichtlich so abrechnen:

1,3 VG (30.000,00 €)
- 0,65 GG (8000 €)
1,2 TG (30.000,00)


Du musst die hälftige GG aus dem Wert, der ins gerichtliche Verfahren übergegangen ist ja anrechnen.
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#24

25.07.2007, 10:51

:zustimm
Barbara
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#25

25.07.2007, 10:52

Aber sie hat doch über die restlichen 22.000,00 auch außergerichtlich aufgefordert, daher ist auch über den SW die GG entstanden
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#26

25.07.2007, 11:09

Hat doch niemand was anderes behauptet..

Klar muss sie außergerichtlich noch abrechnen! über die 22000,00. Aber sie darf nicht vergessen, wegen der 8000 anzurechnen.
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#27

25.07.2007, 11:12

1,3 GG aus 40.000,00
1,5 Einigungsgeb. aus 18.000,00

1,3 VG aus 30.000
- 0,65 GG aus 30.000
1,2 TG aus 30.000 eventuell
Also ist doch meine Rechnung richtig, oder?
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Antworten