Mietrecht, wie rechne ich den GW aus???

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StineP

#11

25.07.2007, 10:35

Hm, dann würde ich die auch so machen, wie spitzi.

Allerdings würde ich hier keine Vorschussrechnung machen. Aus dem einfachen Grund, weil es wohl so aussieht, als würde sich der Streitwert demnächst wieder erhöhen - der Mieter scheint ja regulär nichts zu zahlen.
Myszka
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#12

25.07.2007, 10:38

Genau da hatte ich auch das Problem weil ich nicht wusste ob es eine Angelegenheit ist oder zwei.

Ist den beides richtig und wir dürfen uns das aussuchen? Kenne mich leider nicht so gut im Mietrecht aus. Schließlich sind die Mieten immer wieder ausgeblieben. er hat mal was gezahlt und dann wieder nicht.
StineP

#13

25.07.2007, 10:40

Was beides kannst du dir aussuchen?? Nur, dass wir uns jetzt richtig verstehen...

Also die Angelegenheit vorher ist ja nunmehr erledigt und ihr habt über neue rückständige Mieten Klage erhoben!?
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tabea009
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#14

25.07.2007, 10:44

Zwei Angelegenheiten deswegen, weil mit der RZV die Angelegenheit über EUR 18.000,00 abgeschlossen war. Er hat ja dann auch erstmal bezahlt.
Die zweite Angelegenheit hat mit dem Aufforderungsschreiben begonnen. Du kannst zwei Abrechnungen machen. Aber Du musst Dir halt überlegen, ob Ihr das gegenüber dem Mandanten machen wollt.
Barbara
spitzi192
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#15

25.07.2007, 10:45

Aber in der Klage habt ihr daraus ja wieder eine Angelegenheit gemacht...
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#16

25.07.2007, 10:46

Wenn die im Rückstand sind, hat der Mandant eben nicht die Kosten zu tragen!! Wieso fordert Ihr Eure Kosten nicht bei der Gegenseite ein??
spitzi192
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#17

25.07.2007, 10:46

Also die Angelegenheit vorher ist ja nunmehr erledigt und ihr habt über neue rückständige Mieten Klage erhoben
In der Klage sind 8.000,00 der alten Angelegenheit mit drin, nicht erledigt.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
spitzi192
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#18

25.07.2007, 10:46

Also die Angelegenheit vorher ist ja nunmehr erledigt und ihr habt über neue rückständige Mieten Klage erhoben
In der Klage sind 8.000,00 der alten Angelegenheit mit drin, nicht erledigt.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Myszka
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#19

25.07.2007, 10:48

Aber ist es nicht eine wenn doch die restlichen 8.000,00 € die er nicht bezahlt hat jetzt mit in den 30.000 eingeklagt wurden???
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tabea009
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#20

25.07.2007, 10:48

Deswegen ist der SW für die Klage ja dann auch EUR 30.000,00.
Barbara
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