Hallo ihr Lieben,
kennt sich hier einer mit Mietrecht und Gegenstandswerten aus???
Folgender Fall:
Gegner zahlt Miete nicht. Insgesamt ein Forderungbetrag in höhe von 18.000 €. Dann hat er in Raten 10.000,00 € bezahlt.
Neue Miete ist angefallen und schon wieder hat er nicht bazahlt. Insgesatm 30.000 (dadrin sind die 8.000 die er damals nicht bez. hat)
Wie rechne ich so etwas ab?
Mein Vorschlag:
1,3 Geschäftsgeb. aus 40.000
1,5 Einigung aus 10.000
1,3 Verfahrensgeb. aus 30.000
1,2 Terminsgeb aus 30.000
.....
Ist das so richtig?
Mietrecht, wie rechne ich den GW aus???
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Ist die Frage so zu verstehen, dass Ihr ihn außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert und mit ihm dann eine Ratenzahlung vereinbart habt?
2. Habt Ihr dann eine Klage über die restliche Forderung eingereicht, oder Räumungsklage, oder was?
1. Ist die Frage so zu verstehen, dass Ihr ihn außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert und mit ihm dann eine Ratenzahlung vereinbart habt?
2. Habt Ihr dann eine Klage über die restliche Forderung eingereicht, oder Räumungsklage, oder was?
Barbara
Nun mal ganz von Anfang:
Ihr habt geklagt!? Über welchen Wert?
Wurde sich gerichtlich geeinigt? Über welchen Wert?
Die Zahlung ändert ürbigens an sich nichts am Wert.
Ihr habt geklagt!? Über welchen Wert?
Wurde sich gerichtlich geeinigt? Über welchen Wert?
Die Zahlung ändert ürbigens an sich nichts am Wert.
Hallo,
1. Ja Ratenzahlung wurde vereinbart.
2. Wir haben ihn zwei mal aussergerichtslich aufgefordert zu zahlen. Einmal die 18.000, davon sind 10.000 bez. und vor zwei Wochen die 30.000 weitere Mietforderung incl die restlichen 8.000
3. gestern haben wir Klage erhoben über Zahlung von 30.000 €
1. Ja Ratenzahlung wurde vereinbart.
2. Wir haben ihn zwei mal aussergerichtslich aufgefordert zu zahlen. Einmal die 18.000, davon sind 10.000 bez. und vor zwei Wochen die 30.000 weitere Mietforderung incl die restlichen 8.000
3. gestern haben wir Klage erhoben über Zahlung von 30.000 €
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 27.02.2007, 12:25
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Hamburg
1,3 GG aus 40.000,00
1,5 Einigungsgeb. aus 18.000,00
1,3 VG aus 30.000
- 0,65 GG aus 30.000
1,2 TG aus 30.000 eventuell
andere Meinungen?
1,5 Einigungsgeb. aus 18.000,00
1,3 VG aus 30.000
- 0,65 GG aus 30.000
1,2 TG aus 30.000 eventuell
andere Meinungen?
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Da kann ich mich nur anschließen - du solltest das einfach separat betrachten.
1. Außergerichtlich (GW 40.000 €) Ich würde aber auch die Einigungsgebühr über den Wert von 40.000,00 € nehmen
2. Gerichtlich:
Kannst du schlecht schon abrechnen, schließlich habt ihr gestern erst Klage erhoben!!!
1. Außergerichtlich (GW 40.000 €) Ich würde aber auch die Einigungsgebühr über den Wert von 40.000,00 € nehmen
2. Gerichtlich:
Kannst du schlecht schon abrechnen, schließlich habt ihr gestern erst Klage erhoben!!!
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Ne, die Einigung wurde ja gemacht, da waren "nur" 18.000,00 rückständig und während der abgezahlt hat, sind die restlichen € 22.000,00 rüclkständig geworden, so versteh ich das.
Vorschussrechnung...
Vorschussrechnung...
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Also, meine Ansicht nach sind das zwei Angelegenheiten.
1. EUR 18.000,00. Hieraus die GG und die EG
2. EUR 22.000,00. Hieraus die GG
Die Frage ist halt, ob man geldgeil oder mandantenfreundlich ist.
Wenn man mandantenfreundlich ist, dann GG aus EUR 40.000,00 und EG aus EUR 18.000,00.
VG für das Klageverfahren aus dem eingeklagten Betrag.
1. EUR 18.000,00. Hieraus die GG und die EG
2. EUR 22.000,00. Hieraus die GG
Die Frage ist halt, ob man geldgeil oder mandantenfreundlich ist.
Wenn man mandantenfreundlich ist, dann GG aus EUR 40.000,00 und EG aus EUR 18.000,00.
VG für das Klageverfahren aus dem eingeklagten Betrag.
Barbara