Ich habe hier einen arbeitsgerichtlichen Vergleich und habe im Hinterkopf, daß ein Arbeitgeberverband zwar die Vertretung übernehmen kann, aber nicht zustellungsbevollmächtigt ist oder ich vertue mich jetzt
An wenn lasse ich den Vergleich jetzt zustellen? Lieber an die Beklagte direkt?
Zustellung an Arbeitgeberverband
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich hab keine Ahnung, aber vielleicht hilft ja das: http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=321601" target="blank
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Das hat mein Chef auch lange Zeit gesagt. Wir haben trotzdem an Arbeitgeberverbände von Anwalt zu Anwalt zugestellt (die Anwälte dort sind immerhin Syndikus und nicht Justiziar). Weder die vom Arbeitgeberverband noch der Gerichtsvollzieher im Rahmen der ZV hat jemals die ordnungsgemäße Zustellung angezweifelt.
Im Übrigen hat mein Chef zu mir gesagt, dass er es jetzt abschließend mit einem Richter geklärt hätte und der versichert hätte, dass eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt auch an einen Syndikus bei einem ArbGVerband möglich ist.
Hoffe, das hilft weiter!
Im Übrigen hat mein Chef zu mir gesagt, dass er es jetzt abschließend mit einem Richter geklärt hätte und der versichert hätte, dass eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt auch an einen Syndikus bei einem ArbGVerband möglich ist.
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- Soenny
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Ich hatte nur im Kopf, daß wir mal bei einer Sache nicht an den Vertreter zustellen konnten. Ich versuche es einfach mal
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