Aufgebot Sparbuch Zuständigkeit

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Jupp03/11

#11

02.04.2011, 21:53

maxe hat geschrieben:@13
Und was bedeutet das jetzt für Dein Problem? :D
der faule Sack kann sich vielleicht zurücklehnen :mrgreen:
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#12

02.04.2011, 21:56

Der Kommentarauszug leider noch nichts Entscheidendes, da sowohl der Erfüllungsort des Sparbuchs nicht definiert noch die Zuständigkeit zwischen Filiale und Hauptsitz der Bank exakt definiert ist. Die oben genannte Idee mit dem Hauptsitz und der Filiale als Erfüllungsgehilfe sagt mir immer noch am meisten zu. Etwas Besseres habe ich noch nicht gefunden.

Ich werde nächste Woche einfach mal zur Idee der Verweisung anhören und dann an das Gericht des Hauptsitzes der Bank verweisen. Falsch kann und wird das nicht sein und im Hinblick auf § 466 III 2 FamFG bin ich die Sache los. :mrgreen:
Zuletzt geändert von 13 am 04.04.2011, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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#13

02.04.2011, 22:00

Jupp03 hat geschrieben:
maxe hat geschrieben:@13
Und was bedeutet das jetzt für Dein Problem? :D
der faule Sack kann sich vielleicht zurücklehnen :mrgreen:
Jupp, Du Stinkstiefel... :lol: :lol: :lol:
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Jupp03/11

#14

02.04.2011, 22:04

13 hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:
maxe hat geschrieben:@13
Und was bedeutet das jetzt für Dein Problem? :D
der faule Sack kann sich vielleicht zurücklehnen :mrgreen:
Jupp, Du Stinkstiefel... :lol: :lol: :lol:
Wenn du das bis in den Norden riechst, muss ich wohl wirklich die Füße mal unters Wasser halten.

Ansonsten, wo er Recht hat ... :mrgreen:
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#15

02.04.2011, 22:16

Sach ich doch... :lolaway
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#16

12.05.2011, 11:49

Etwas Offtopic:

Was entstehen für Kosten (GK und RA-Gebühren) für das Aufgebotsverfahren?

Wir stehen hier gerade etwas auf dem Schlauch und finden es nicht :oops:
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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#17

17.05.2011, 17:27

maxe hat geschrieben: Und was bedeutet das jetzt für Dein Problem? :D

Oops, sehe erst jetzt die Frage. :oops:

Für mein Problem bedeutete das letztendlich, dass ich die Sache an das Gericht des Hauptsitzes der Bank abgegeben habe. Ich kann anhand der Urkunde nicht nachprüfen, ob dort etwas über den Erfüllungsort gesagt wurde, denn diese Urkunde ist ja gerade verloren gegangen. Also kommt die Alternative "Gericht am Sitz des Ausstellers der Urkunde" zum Tragen und der war weit weg von uns... Problem weg, Akte weg, was will man mehr... :mrgreen:
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#18

17.05.2011, 17:43

maxe hat geschrieben:Etwas Offtopic:

Was entstehen für Kosten (GK und RA-Gebühren) für das Aufgebotsverfahren?

Wir stehen hier gerade etwas auf dem Schlauch und finden es nicht :oops:
Nr. 3324 VV RVG

Gerichtskosten müßte ich auch erst nachsuchen.

Edit: Hab nachgeschaut.

§ 128d KostO - Doppelte der vollen Gebühr (32 KostO)
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#19

17.05.2011, 18:49

:thx
Mit freundlichen Grüßen
Maxe


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#20

17.05.2011, 18:50

Bitteschön. :wink:
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