Eilt !!!! Fristsache heute!!! Terminsvertreter

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#1

15.04.2011, 10:17

Hallo ihr klugen Köpfe,
hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Ich komm auf jeden Fall gar nicht weiter im Moment.

Ich soll Folgendes herausfinden:

- Wir sind Prozessbevollmächtigte in Weiden.
- Gerichtstermin ist in München anberaumt.
- Wir beauftragen einen Terminsvertreter

Jetzt das Problem:

Es handelt sich um eine Sozietät mit Kanzleisitzen in Passau und München. Auf unserer Vollmacht steht jetzt aber die Kanzlei mit Ortsangabe Passau drauf. Kann man trotzdem davon ausgehen, dass die dann einen Anwalt aus der Kanzlei in München zum Termin schicken oder ist dann die Vollmacht nur gültig für die Kanzlei Passau.

Ich hoffe ihr wisst, was ich meine.

Bitte helft mir, heute ist Fristablauf!!!!

Danke, danke und nochmals danke!!!!
gkutes

#2

15.04.2011, 10:21

welche Frist läuft denn hier hab?

ruf doch mal dort an, ob die ne andere Vollmacht brauchen/wollen...
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#3

15.04.2011, 10:24

Nein nein, der Termin war schon und alles die Passauer Kanzlei hat einen Anwalt aus Passau hingeschickt.

Jetzt zahlt die Rechtsschutz nicht, also Streitsache bzgl. Gebühren

Die Passauer haben geklagt....

und jetzt läuft heute die Klageerwiderung aus!!!!
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#4

15.04.2011, 10:32

Na super. Und jetzt sollen wir Dir hier die Klageerwiderung diktieren? Ich frag mich ja, warum man das nicht vorher klärt - ist ja wenig sinnvoll, einen TV zu beauftragen, der dann selbst doch auch wieder Reisekosten produziert. Das wär meine Begründung. Ich wäre auch davon ausgegangen, daß natürlich ein Anwalt aus München da hingeschickt wird. Das muß der beauftragten Kanzlei auch klar sein.
gkutes

#5

15.04.2011, 10:33

so viel zum Thema klarer Sachverhalt.

grundsätzlich würd ich jetzt mal sagen, der Auftrag ging nach Passau, also müssen die Mehrkosten von Passau (sollte sich ja hier nur um Reisekosten handeln) auch gezahlt werden. Aber nicht von der Rechtsschutz, sondern von euch.
Weiß aber nicht, ob man sagen kann, dass ja eigentlich klar sein sollte, dass ihr jemanden aus München wolltet
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#6

15.04.2011, 10:40

Also nein, mir muss hier keiner eine Klageerwiderung diktieren.

Ich dachte, das hier ist ein Forum, wo andere anderen helfen. Wieso muss man immer gleich einen dummen Kommentar ablassen, das würd mich schon mal interessieren.... Mein Gott, dann schreibt doch lieber gar nichts.

Weiß jetzt jemand wie das bei einer Sozietät ist?
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#7

15.04.2011, 10:45

Das ist eine Sache zwischen Euch und den Terminsvertretern. Mehr kann man dazu echt nicht sagen. Entweder es ist vorher ganz klar abgesprochen, wer hingeht. Oder es ist eben Auslegungssache. Kommt auf die Beweislage an. Was gibt es schriftlich? Wer hat welche Vereinbarung getroffen? Mit wem habt Ihr telefoniert, wohin habt Ihr die Akte geschickt?

Ich hätte an deren Stelle auch geklagt. Und ich würde mich an Eurer Stelle auch weigern, die Reisekosten zu bezahlen.
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#8

15.04.2011, 10:50

Ja das ist das Problem, korrespondiert hat Chef immer mit der Passauer Kanzlei....frag mich aber nicht warum das alles so gelaufen ist....

ich bräuchte einfach die Antwort auf die Frage zwecks der Vollmacht, ob die für die ganze Sozietät gilt oder nicht
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#9

15.04.2011, 10:58

Wenn es eine Sozietät mit verschiedenen Standorten ist und Ihr die gesamte Sozietät beauftragt habt, dann gilt das undifferenziert für alle Standorte.
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#10

15.04.2011, 11:10

Okay, dankeschön. Ich geb Chef die Akte und sag ich er ist selber schuld. :auslach
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