Wo Geschäftsgebühr aus Unfallregulierung einklagen?

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Manuela77
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#1

12.04.2011, 18:04

Mich plagen gerade 2 Unfallakten. In beiden Fällen war die regulierende Stelle der öffentliche bzw. sowas ähnliches - einmal der KSA (Kommunaler Schadenausgleich) und einmal das Landesamt für Steuern und Finanzen.

Diese weigern sich nun beide, eine höhere als die 1,3 Geschäftsgebühr zu zahlen, obwohl die in beiden Sachen bei weitem nicht angemessen ist. Jegliche Briefe an die Stellen sind zwecklos - es passiert nix.

Nun würden wir die gern verklagen wollen, aber bei welchem Gericht? Ist es das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Unfall passiert ist, oder gibts hier irgendwelche Besonderheiten?
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Sam29

#2

12.04.2011, 18:46

Da die Geschäftsgebühr eine Schadensersatzposition ist, welche infolge des Unfalles entstanden ist, kann sowohl das Gericht zuständig sein am Unfallort als auch das Gericht am Sitz des Unfallgegners.
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Manuela77
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#3

13.04.2011, 08:05

Also doch :) Vielen Dank!! Ich hatte nur Bedenken, dass evtl. ne andere Zuständigkeit gegeben sein könnte, da das ja keine klassische Haftpflichtversicherungen sind, sondern irgendwelche Behörden ...
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