Rechtschreibfehler/Tippfehler in der EV

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*Caro*
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#1

12.04.2011, 14:55

Hallo Ihr lieben,

ich hab nur eine kurze Frage.

Ich habe gestern eine EV gefertigt. Mandant kam zur Unterschrift. Jetzt ist mir aufgefallen, dass ich einen maginalen Fehler gemacht habe, und zwar "daraufhin gewiesen". Ist das schlimm bei einer EV, oder mache ich mir unnötig Gedanken?

LG Caro
sansibar
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#2

12.04.2011, 15:03

Die EV ist als Anlage zu einem Schriftsatz gedacht, z.B. für einen Antrag auf Einstweillige Anordnung oder so?
Grüße - sansibar
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butterflybabe
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#3

12.04.2011, 15:27

Ich glaub, du brauchst dir hier keine Gedanken zu machen. Hier weiß ja jeder, was gemeint ist. Was anderes wäre es, wenn das Geburtsdatum (o.ä.) falsch ist.
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