Ich hatte einen KfA gestellt, der wie folgt aussah:
1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV
./. 0,65 Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 RVG
Streitwert: 21.290,04 €
1,0 Vergleichsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 1003 VV
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV
Zwischensumme
zzgl. 19 % MwSt.
Zwischensumme:
./. abzgl. bereits gezahlter
Gesamtsumme:
Wir bekamen postwenden ein Schreiben vom Arbeitsgericht in dem stand, dass die außergerichtlichen Kosten nicht festgesetzt werden können und wir sollten die Verfahrens- und Vergleichsgebühr überprüfen. Kann ich die Kosten denn überhaupt festsetzen lassen? Und wenn ja, wie soll der KfA aussehen?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)