Kostenlast bei Pfändungsschutzantrag an Finanzamt

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Manuela77
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#1

31.03.2011, 13:47

Unserem Mandanten wurde durch ne Pfändung- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt sein P-Konto gesperrt. Wir haben daraufhin den entsprechenden Vollstreckungsschutzantrag ans F-Amt geschickt, woraufhin die Pfändung aufgehoben wurde.

Wer trägt nun die Kosten dafür? Kann ich die dem Finanzamt überhelfen?
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Manuela77
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#2

12.04.2011, 17:57

Kann mir denn wirklich gar keiner weiterhelfen? :cry:
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