Zahnarzt - örtliche Zuständigkeit?

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Bürozicke
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#1

12.07.2007, 14:12

Bevor jemand schreit, dass wir gerade hier so ein ähnliches Thema haben: mir geht es nicht um eine Gerichtsstandvereinbarung.

Folgender Fall: Mandantin klagt gegen ehemaligen Zahnarzt wegen Behandlungsfehler. Klage konnte nicht zugestellt werden, da Zahnarzt unbekannt verzogen. Nachforschungen ergaben, er wäre jetzt in "schiess-mich-tot", jedenfalls weiter weg und definitiv außerhalb unseres Gerichtsbezirks.

Gilt denn jetzt hier das Gericht als örtlich zuständig für den Ort, wo damals die Behandlung stattgefunden hat oder wäre es im schlechteren Fall der Ort der neuen Praxis?

Kann da jemand helfen? :oops:
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
jenniver
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#2

12.07.2007, 14:35

Ihr habt seinerzeit schon Klage eingereicht? Dann teile dem Gericht doch jetzt einfach mit, wohin der Beklagte verzogen ist und beantragst die Neuzustellung. Danach abwarten, ob Beschluss wegen Abgabe ergeht oder nicht. Wenn abgegeben wird, dann erhält der Beschluss auch eine Begründung warum abgegeben wurde. Gegen den Beschluss könntest du dann immer noch innerhalb von 2 Wochen Rechtsmittel einlegen.
Bürozicke
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#3

12.07.2007, 14:38

Wir haben erst vor kurzem Klage eingereicht und dabei überhaupt erst erfahren, dass er die Praxis hier nicht mehr hat ( :oops: ) - ist schon ein älterer Fall, den wir von anderer Kanzlei übernommen haben, aber bislang wurde eben nicht geklagt.

Die Idee mit dem Neuzustellungsantrag ist nicht schlecht, letztlich müssten wir es wohl darauf ankommen lassen.

Cheffe wäre es aber wohl lieber vorher begründen zu können, dass unser Gericht hier zuständig ist... Ist halt die Frage, ob es gleichzusetzen ist mit anderen Fällen oder ob speziell für Zahnärzte hier was eigenes gilt.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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