Unterschrift Refa Familienrecht

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skugga
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#41

02.03.2011, 14:38

Lag ich also mit meinem Pragmatismus richtig. :)

Ein einziges Mal hab ich übrigens einen Verlegungsantrag unterschrieben - allerdings, nachdem ich eigentlich schon alles mit der Richterin telefonisch geklärt hatte und die bloß gerne was schriftlich in der Akte wollte, damit sie es nicht wieder vergisst. Auf meinen Hinweis, dass die Chefin nicht da sei, hat sie mir ausdrücklich die "Erlaubnis" zur Unterschrift i. A. gegeben, da war ich also auf der sicheren Seite.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Soenny
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#42

02.03.2011, 14:41

Ich würde in solchen Fällen auch mit dem Gericht mal telefonieren und im Zweifelsfall helfen einem die örtlichen Kammern weiter, dafür sind die ja auch da ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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Yvi_882
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#43

02.03.2011, 15:00

Ich selber würde solche Sachen auch nie unterschreiben, musste ich auch nie. Es ist dennoch ein kleiner Unterschied, ob man mit i.A. oder ohne unterschreibt.
FreddyB

#44

07.04.2011, 14:59

Hallo,

da bin ich wieder. Wollt Euch nur informieren, wie die Sache ausgegangen ist.

Zu allem Übel hat die Gegenseite auch noch die Frist verstreichen lassen. Hierauf hab ich Antrag auf VU gestellt, den der Richter aber nicht wahrgenommen hat (eingeheftet war er aber). Der Richter hat auch nicht festgestellt, dass die ReFa unterschrieben hat. Die Geschäftsstelle hat meinen Anruf auch nicht weitergegeben, ob denn dies so in Ordnung ist. Letztendlich hat der Richter nun Termin bestimmt und die Sache läuft weiter. Meine Chefin hat ihn dann angerufen und er hat zugegeben, dass hier etliches daneben ging. Da aber bereits die Ladung auch an die Gegenseite raus ist, hat er keine Chance mehr, seinen Fehler zu korrigieren.

Ich danke Euch aber herzlich für die zahlreichen Antworten.
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