Buchhaltung ... einfach so nebenbei erledigen??

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anwaltsliebling
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#21

09.07.2007, 14:51

Ja wem sagst du das .... Aber Chef denkt vermutlich, das mal eben schnell das bissi Zeugs nachgebucht ist.
Grüßle
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Nasenbär
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#22

09.07.2007, 15:00

Mal ne blöde Frage: Wieso müsst Ihr den Monatsabschluss bis zum 20. machen? Bei uns ist Stichtag immer der 10. des Folgemonats. Bis zu diesem Termin muss auch bereits der V-Scheck längst beim FA sein.
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butterflybabe
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#23

09.07.2007, 15:15

Für uns gilt auch die Frist zum 10. e. FM.

Aber ich glaub man kann beim FA beantragen, dass die UST-Voranmeldugn später eingereicht wird.
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Nasenbär
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#24

09.07.2007, 15:22

Ach so... das wusste ich nicht dass es da unterschiedliche Termine gibt.
Muss man da gewisse Voraussetzungen erfüllen, damit man den Monatsabschluss erst zum 20. einreichen kann? Wäre mal interessant zu wissen, komme auch immer jedesmal in arge Not weil ich das zur Vermeidung der Säumniszuschläge versuche immer vorher um den 07./08. fertig zu bekommen.
StineP

#25

09.07.2007, 15:32

Sprich mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim FA - normalerweise kann man das mit denen regeln.. Aber nur, wenn die nett sind ;)
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Nasenbär
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#26

09.07.2007, 15:35

Ok ich versuche dann mal mein Glück :D


:thx
StineP

#27

09.07.2007, 15:37

Erzähl mal, wie es gelaufen ist.
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Alie
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#28

09.07.2007, 15:44

Ich finde, bei denen vom Finanzamt ist das eh immer ne Glückssache. Wir haben auch eine Verlängerung der Abgabefrist gehabt, bestimmt zwei Jahre lang und dann .. peng, haben sie uns die aus unerfindlichen Gründen wieder entzogen. Konnte uns aber keiner genau sagen, warum. War halt so und würde auch so bleiben. Jetzt hat unsere Steuerberaterin das wieder für uns versucht und jetzt klappt es auf einmal wieder. Muss man nicht verstehen oder?! :?:
StineP

#29

09.07.2007, 15:45

Nee, deshalb mein ich ja, kommt immer auf den Sachbearbeiter an..... Man muss natürlich voll nett sein und schleimen, dann geht das sicher... hoffentlich....... vielleicht
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anwaltsliebling
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#30

09.07.2007, 15:53

Ja wir beantragen jedes Jahr (im Januar) eine Dauerfristverlängerung. Das bedeutet dann, dass die Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis 10. sondern bis 20. d.M. eingereicht sein muss.
Grüßle
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