Dürfen wir Schöffen sein?
Warum sollten wir denn nicht dürfen?
Lehrer beispielsweise dürfen definitiv Schöffen werden, das weiß ich, da ich einen kenne. Aber haben wir weniger Urteilsvermögen über Recht und Unrecht bzw. Menschenkenntnis als ein Lehrer? *grübel*..... also ich würde aus dem Bauch raus sagen, dass wir schon dürfen... oder?
Lehrer beispielsweise dürfen definitiv Schöffen werden, das weiß ich, da ich einen kenne. Aber haben wir weniger Urteilsvermögen über Recht und Unrecht bzw. Menschenkenntnis als ein Lehrer? *grübel*..... also ich würde aus dem Bauch raus sagen, dass wir schon dürfen... oder?
- luccimaus
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Also ich habe jetzt auf der Seite von Stine mal nachgelesen und auf der Seite vom AG.
Renos dürfen defenitiv Schöffen werden![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
JEder Deutsche der kein Strafverfahren oder ähnliches hat, darf Schöffe werden.
Renos dürfen defenitiv Schöffen werden
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
JEder Deutsche der kein Strafverfahren oder ähnliches hat, darf Schöffe werden.
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- leilani
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Nein, das hast Du jetzt falsch verstanden!Sternenfee hat geschrieben:Aber haben wir weniger Urteilsvermögen über Recht und Unrecht bzw. Menschenkenntnis als ein Lehrer? *grübel*.....
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Es geht ja eben darum, dass wir zuviel Wissen, Kenntnisse, Urteilsvermögen, wie auch immer durch unseren Beruf haben. Das wir ZU vorbelastet sind. Schöffen sollen sich ja von ihrem ureigensten menschlichen Unrechtsbewusstsein mehr oder weinger leiten lassen. So kenne ich das.
leilani
FACE YOUR FEARS - LIVE YOURS DREAMS
"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
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aber was heißt denn zu viel wissen? angenommen jemand hat im media markt ein handy mitgehen lassen, können wir doch genau wie ein richter über den menschen urteilen.... wir kennen evtl. die vorschriften etc. (sollten wir jedenfalls *räusper*) aber ein richter kennt doch auch die rechtsvorschriften. ich weiß nicht warum unsere "kenntnisse" unser urteilsvermögen einschränken sollten.
Hoffe ich habe verständlich gemacht, was ich meine...
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- doxy123
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also meine Berufsschulzeit liegt erst zwei Jahre zurück und ich kann mich nicht erinnern, dass wir gesagt bekommen haben, wir dürften keine Schöfen sein. Ich weiß nur noch, dass oft Beamte Schöffen sind. In der Realschule war meine Mathelehrerin Schöffin. Ich bin mir aber nicht mehr genau sicher, wieso die bevorzugt werden.
Ich finde nicht, dass wir voreingenommen an die Sache rangehen würden, eher doch mit einem gewissen "Fachwissen", dass sich durch soetwas auch eindrucksvoll erweiteren lässt...man lernt ja nie aus! Ich würde gerne mal Schöfe sein und die Chance haben evtl. ein wenig bei einem Urteil mitzuwirken!
Es heißt ja schließlich "Im Namen des Volkes..."
Ich finde nicht, dass wir voreingenommen an die Sache rangehen würden, eher doch mit einem gewissen "Fachwissen", dass sich durch soetwas auch eindrucksvoll erweiteren lässt...man lernt ja nie aus! Ich würde gerne mal Schöfe sein und die Chance haben evtl. ein wenig bei einem Urteil mitzuwirken!
![Schreib-Smiley :schreib](./images/smilies/schreib.gif)
Es heißt ja schließlich "Im Namen des Volkes..."
- advocatus diaboli
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Meiner Meinung nach sind die Regelungen in §§ 34, 35 GVG eindeutig: nirgendwo steht etwas davon, daß Renos nicht dürfen/sollen. Im Gegensatz z.B. zu den Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht sind Angestellte von Rechtsanwälten und Notaren gerade nicht genannt.
Zuletzt geändert von advocatus diaboli am 07.07.2007, 00:15, insgesamt 1-mal geändert.
Hab das Thema Schöffe am Anfang des 1. Jahrs mal in der Berufsschule durchgenommen...Voraussetzungen, einer zu sein sind:
- zwischen 25 und 70 Jahre alt
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde im Gerichtsbezirk
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
- persönliche Eignung (soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorteilsfreiheit, Kommunikationsfähigkeit usw.)
Dass ReNos das nicht werden können wurde uns allerdings nicht gesagt.
- zwischen 25 und 70 Jahre alt
- deutsche Staatsangehörigkeit
- Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde im Gerichtsbezirk
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
- persönliche Eignung (soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorteilsfreiheit, Kommunikationsfähigkeit usw.)
Dass ReNos das nicht werden können wurde uns allerdings nicht gesagt.
Unsere Träume können wir erst dann verwirklichen, wenn wir uns
entschließen, daraus zu erwachen :wecker
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