Fristenberechnung Klageerwiderung

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vanhitomi
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#11

11.02.2011, 17:25

Sehe das auch so wie Immi. Wenn man (irgendwann) in den ersten 2 Wochen die Verteidigung anzeigt, dann hat man nach Ablauf der 2 Wochen nochmal 3 Wochen für die Erwiderung Zeit.

Würden die 3 Wochen nach der Verteidigungsanzeige zu beginnen laufen müsste das Gericht Dir ja nochmal mitteilen, wann die Verteidigungsanzeige eingegangen ist :auslach Dann wären unsere Gerichte völlig lahmgelegt :mrgreen:

5 Wochen nach Eingang bei Dir (den Du ja mit Datum bestätigen musstest) muss die Erwiderung raus sein.
Frist läuft am 24.2. um 24 Uhr ab
Zuletzt geändert von vanhitomi am 12.02.2011, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
Namaste
A.J.
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#12

12.02.2011, 11:13

Vielen Dank ich habs verstanden.
Phantast
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#13

14.02.2011, 13:56

Für §§-Reiter: 276 I ZPO
gkutes

#14

14.02.2011, 14:15

AJ behauptete ja aber fest, dass das in ihrem Schreiben ja anders als üblich dasteht...
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