Hallöchen,
ich benötige zu dieser Sache auch mal eure Hilfe...
Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Urteil bekommen mit folgenden Tenor:
1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 579,20 € nebst Zinsen..... zu zahlen.
2. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen ... zu zahlen.
Wir sind in diesem Fall Beklagte. Können wir Berufung einlegen? Beschwerwert ist ja eigentlich 600 €. Zählen die außergerichtlichen Kosten mit dazu?
Stehe wirklich gerade auf den Schlauch..
Berufung/Beschwerdegegenstand
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die außergerichtlichen Gebühren sind nicht streitwerterhöhend - Nebenforderung.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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schön! Konnte mir das schon fast denken, aber mein Chef hat mich irgendwie verwirrt, da er es auch nicht sagen konnte und meinte, die gehören dazu. Okay, dann ist das Problem auch erledigt.
Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort.
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