ich benötige zu dieser Sache auch mal eure Hilfe...
Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein Urteil bekommen mit folgenden Tenor:
1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 579,20 € nebst Zinsen..... zu zahlen.
2. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 155,30 € nebst Zinsen ... zu zahlen.
Wir sind in diesem Fall Beklagte. Können wir Berufung einlegen? Beschwerwert ist ja eigentlich 600 €. Zählen die außergerichtlichen Kosten mit dazu?
Stehe wirklich gerade auf den Schlauch..
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)