Brauche dringend Hilfe! GKG Kommentar
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Das ergibt sich schon aus dem Gesetz:
KV 1211:
Beendigung des gesamten Verfahrens durch
...
2. Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält,
...
es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile oder ein Musterentscheid nach dem KapMuG vorausgegangen ist.
Also: Es kommt nicht darauf an, ob bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (das ist ja beim Anerkenntnisurteil sehr oft der Fall!).
KV 1211:
Beendigung des gesamten Verfahrens durch
...
2. Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält,
...
es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile oder ein Musterentscheid nach dem KapMuG vorausgegangen ist.
Also: Es kommt nicht darauf an, ob bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat (das ist ja beim Anerkenntnisurteil sehr oft der Fall!).
so hab ich das auch gesehen. das problem ist nur, daß da nichts von der mündlichen verhandlung erwähnt wird in der KV nummer und auch nicht im kommentar. das mit der verhandlung kann dort nur hineininterpretiert werden, trotzdem danke.
Ich finde nicht...
Anerkenntnis gibt immer ne Ermäßigung...steht doch da
Anerkenntnis gibt immer ne Ermäßigung...steht doch da
Zuletzt geändert von StineP am 04.07.2007, 15:58, insgesamt 1-mal geändert.