Zeugen-/Parteiauslagen

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Manuela77
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#11

28.01.2011, 15:06

Genau ... :lol: Und deshalb war ja die Frage, ob die Mutter als gesetzliche Vertreterin der Partei Auslagen geltend machen kann, wenn sie aber gleichzeitig auf Auslagen für ihre minderjährige Tochter als Zeugin verzichtet. Eigentlich ist die Frage: Kommt man um den Zeugenauslagenvorschuss drumrum, ohne sich am Ende die Chance auf Erstattung der Reisekosten zu verbauen (die ja der Mutter entstehen, weil sie natürlich ihre Tochter zum Termin fährt)?
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Liesel
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#12

28.01.2011, 15:06

Dann müßten doch aber die Reisekosten der Mutter (als Vertretungsorgan der Partei) im Kofe-Verfahren mit geltend gemacht werden können. Oder hab ich jetzt hier einen Denkfehler? Hm, steig grad nicht dahinter.
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Manuela77
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#13

28.01.2011, 15:08

Bingo - genau das ist das Problem - es weiß keiner so genau :evil:
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#14

28.01.2011, 15:13

Wäre mal interessant, was 13 dazu sagt.
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#15

28.01.2011, 15:32

... nur isser grad nich da :cry:
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#16

28.01.2011, 20:10

Huhu, da isser... :mrgreen:
Als ich von der Zöller-Kommentarstelle gelesen habe, die ich offen gestanden auch nicht kannte, hat es mir - wie AB - auch erst mal ein "hmpf" entlockt.

Aus dieser Konstellation folgt m.E. jedoch, dass die prozessunfähige minderjährige Partei zwar Partei bleibt, die Parteirolle des Minderjährigen jedoch hier zur Ausübung der Rechte so zu sagen durch die gesetzlichen Vertreter "ersetzt" werden muss. Eine Alternative dazu gibt es nicht. Also muss den gesetzlichen Vertretern logischerweise auch der Parteiaufwand der Terminswahrnehmung zu erstatten sein. Hier kann nichts anderes gelten, als in dem Fall, wenn die "Originalpartei" selbst prozessfähig ist. Hier ist wegen der zzt. nicht abwendbaren Prozessunfähigkeit der gesetzliche Vertreter zwangsläufig zwischengeschaltet, so dass das Recht der Parteikostenentschädigung auch auf die Vertreter praktisch übergeht. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar und würde die Partei benachteiligen. Also auf jeden Fall die Parteikosten im KFA ansetzen. Ich hätte keine Bedenken, diese auch festzusetzen.
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#17

30.01.2011, 12:23

... auf dich is eben Verlass :respekt

Aber ich hoffe, ich hab dich auch wirklich richtig verstanden: Das funktioniert also, wenn vorher diese Zeugenauslagenverzichtserklärung unterschrieben wird? Sonst müsste ja die Mutter Auslagen für sich selbst vorschießen (Mutter und Tochter wirtschaften ja schließlich aus einem Topf) - und das wäre absoluter Käse ... :ohmann
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#18

30.01.2011, 14:00

Das mit der "Zeugen"vernehmung und die Auswirkungen hierzu bezüglich der Verzichtserklärung wage ich wegen der seltenen Konstellation nicht vorherzusagen. Ein ZEUGENgebührenverzicht bezieht sich nicht auf die Partei. Wenn das minderjährige Kind nur als Zeuge betracht würde, dann hätten wir keine Partei und das kann nicht richtig sein. Es muss also eine Doppelfunktion zum Tragen kommen. Die prozessunfähige Partei soll zeugenschaftlich aussagen, ist aber weiterhin Partei und als Partei muss sie auch das Recht der Entschädigung haben. Das würde ich zur Not bis zum Limit durchfechten. Oder vorab fragen, wie das Gericht die Sache einschätzt. Irgendwer muss ja schließlich als Partei gelten und diese hat auch einen Erstattungsanspruch.
Im Zweifel nicht auf Gebühren verzichten und anfragen, weshalb hier ein Zeugenvorschuss zu zahlen ist, da die betreffende Person ja auch Partei ist. Dazu soll sich das Gericht mal auslassen.
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#19

01.02.2011, 10:12

Auweia ... ich glaub, ich hab umsonst Wind gemacht :oops: Wollte nämlich gerade dem Gericht einen Brief schreiben um (wie von 13 empfohlen) nachzufragen, was der Auslagenvorschuss soll und les die Anordnung nochmal GRÜNDLICH. Da steht:

"... wenn die klagende Partei Zahlung eines Auslagenvorschusses von 200,00 EUR je von ihnen benannten Zeugen leistet ..."

Mhm, wir haben tatsächlich ja nur eine Zeugin benannt. Dass das Gericht unsere Mandantin als Zeugin bestimmt hat, haben wir ja nich veranlasst. ERGO: Wir brauchen nur einmal (also für die tatsächlich von uns benannte Zeugen) Auslagen vorschießen bzw. Verzichtserklärung einreichen. Das Theater für unsere Mandantin ist damit hinfällig :idea:

Oder, 13 ???
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#20

01.02.2011, 12:12

Das stimmt allerdings. Wenn ihr tatsächlich eigene "echte" Zeugen benannt habt, zahlt ihr nur für diese und der Rest wäre dann Schnee von gestern. :wink:
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