Kündigungsfrist bei einer Teilzeitstelle

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Natalia
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#1

04.07.2007, 09:25

Hallo an alle!
Ich wollte mich mal erkundigen, welche Kündigungsfristen gelten, wenn man auf 400,00 € Basis arbeitet? Weiß das einer von euch?
Hab von welchen gehört, dass die Frist auch 4 Wochen beträgt wie bei einer normalen Vollzeitanstellung? Und von anderen wiederum, dass man von einem Tag auf den anderen kündigen kann.
Kennt sich da jemand genau aus?

DANKE :D
wayona
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#2

04.07.2007, 09:27

also ich würde auch denken, daß die gleiche kündigungsfrist gilt, wie bei normalen beschäftigungsverhältnissen. aber wissen tue ich es nicht. im vertrag steht nichts drin?
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luccimaus
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#3

04.07.2007, 09:31

Eigentlich müsste doch die Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag stehen. Ansonsten müssten es 4 Wochen sein. Aber wie gesagt, es müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen. Auch zum wievielten man kündigen kann. Entweder zum nächsten 1. ten oder zum 15. ten.
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Natalia
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#4

04.07.2007, 09:31

wayona hat geschrieben:also ich würde auch denken, daß die gleiche kündigungsfrist gilt, wie bei normalen beschäftigungsverhältnissen. aber wissen tue ich es nicht. im vertrag steht nichts drin?
ich habe gar kein Vertrag bekommen. Ich komm einfach ins büro, arbeite meine Stunden ab und am Ende des Monats kriege ich mein Geld. Ich muss dazu sagen, dass es kein Anwaltsbüro ist. Also bei Anwälten würde, glaub ich, sowas nie laufen was hier abgeht. Will deshalb schnellstmöglich hier weg.
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Natalia
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#5

04.07.2007, 09:36

wir haben auch nie darüber gesprochen, welche Kündigungsfristen gelten usw.
Ich arbeite seit Mai 07 auf Basis in diesem Büro. Ab Juli sollte ich auf Vollzeit angestellt werden. Aber die wollen mir nur 8 € brutto zahlen. Und das ist viel zu wenig meiner Meinung nach. Also hab ich gesagt, ich werde hier solange bleiben bis ich was anderes (anständiges) gefunden habe und dann geh ich.
Meine Chefin sagte, ok, sag mir nur rechtzeitig Bescheid. Was sie unter rechtzeitig meint, keine Ahnung. 1,2,3 Wochen..
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luccimaus
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#6

04.07.2007, 09:40

Kündigung BAT § 53 und §54

Die Dauer der Kündigungsfrist ist von der Beschäftigungszeit abhängig. Wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, ist ein Auflösungsvertrag zu einem von beiden Parteien akzeptierten Zeitpunkt möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsschluss bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr. Ansonsten beträgt sie bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ==> 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren ==> 3 Monate, von mindestens 8 Jahren ==> 4 Monate, von mindestens 10 Jahren ==> 5 Monate und von mindestens 12 Jahren ==> 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, ist die/der Angestellte unkündbar. Allen Angestellten kann fristlos gekündigt werden, wenn ein in der Person oder dem Verhalten der Angestellten liegender schwerwiegender Grund dies rechtfertigt. Die/der Angestellte kann das Arbeitsverhältnis ebenso aus einem wichtigen Grund jederzeit fristlos kündigen. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Kündigung kann je nach Kündigungsgrund bei anschließender Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld erfolgen.
Vielleicht hilft dir dies ja weiter???
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LenaX
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#7

04.07.2007, 09:44

Hallo Natalia,
ich hatte auch mal einen 400 € Job und hatte gesetzliche Kündigungsfrist (auch im Arbeitsvertrag), dh. 4 Wochen zum 1. oder zum 15.
Wann wolltest Du eigentlich kündigen?
Wenn die Kündigungsfrist bei Dir nicht schwarz auf weiß vertraglich geregelt ist, würde ich ordentliche Kündigungsfrist einreichen - nächstmöglicher Zeitpunkt ist jetzt der 15.07., dh. "hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 15.08.2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Hast Du noch Urlaub? wenn ja, müsstest Du dann die letzen Tage freigestellt werden.
Und keine Angst vor Sperrfrist beim AA! da gibt´s keine beim Minijob ;)
Zuletzt geändert von LenaX am 04.07.2007, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
LG, Lena
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Natalia
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#8

04.07.2007, 09:44

luccimaus hat geschrieben:Kündigung BAT § 53 und §54

Die Dauer der Kündigungsfrist ist von der Beschäftigungszeit abhängig. Wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, ist ein Auflösungsvertrag zu einem von beiden Parteien akzeptierten Zeitpunkt möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsschluss bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr. Ansonsten beträgt sie bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ==> 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren ==> 3 Monate, von mindestens 8 Jahren ==> 4 Monate, von mindestens 10 Jahren ==> 5 Monate und von mindestens 12 Jahren ==> 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, ist die/der Angestellte unkündbar. Allen Angestellten kann fristlos gekündigt werden, wenn ein in der Person oder dem Verhalten der Angestellten liegender schwerwiegender Grund dies rechtfertigt. Die/der Angestellte kann das Arbeitsverhältnis ebenso aus einem wichtigen Grund jederzeit fristlos kündigen. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Kündigung kann je nach Kündigungsgrund bei anschließender Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld erfolgen.
Vielleicht hilft dir dies ja weiter???
Ja, danke!!
Also was schließe ich daraus, ich muss mich unmöglich benehmen, damit die mich selber rausschmeißen :)))
Nein, jetzt im Ernst. Ich hab das so verstanden, dass wenn ich z. B. eine neue Stelle hab und da sofort anfangen soll, kann ich auch sofort kündigen!?
Leute, ich will wieder in einer Kanzlei arbeiten, es gibt glaub ich nix besseres und geregeltes als eine anständige Kanzlei!!
Hab das vor einem halben Jahr meiner ehemaligen Kollegin nicht geglaubt, dass ich mal die Kanzlei vermissen werde, aber ist echt so!!
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Natalia
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#9

04.07.2007, 09:48

LenaX hat geschrieben:Hallo Natalia,
ich hatte auch mal einen 400 € Job und hatte gesetzliche Kündigungsfrist (auch im Arbeitsvertrag), dh. 4 Wochen zum 1. oder zum 15.
Wann wolltest Du eigentlich kündigen?
Wenn die Kündigungsfrist bei Dir nicht schwarz auf weiß vertraglich geregelt ist, würde ich ordentliche Kündigungsfrist einreichen - nächstmöglicher Zeitpunkt ist jetzt der 15.07., dh. "hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 15.08.2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Hast Du noch Urlaub?
Ich weiß es noch nicht genau, weil mit der anderen Stelle noch nichts klar ist. Ich soll voraussichtlich im August da erstmal Probearbeiten. Also weiß ich noch gar nicht ob das so gut wäre, wenn ich jetzt zum 15.08 kündige und dann wird aus der anderen Stelle auch nix. Ganz ohne Arbeit ist auch nicht das wahre. Dann doch lieber diese 400 €.
Oh man, ich werd aber auch immer magisch von solchen Büros angezogen, die es nicht mal im Kino gibt :(
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luccimaus
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#10

04.07.2007, 09:48

Hi!
Also ich weiß nicht, ob ich mich unbedingt kündigen lassen würde. Wer weiß, wie die das dann hinterher noch im Zeugnis auslegen. Wenn du eine neue Stelle hast, kannst glaube ich auch fristlos kündigen?! Bin mir aber nicht 100 % sicher. Frage nochmal nach und melde mich dann
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