luccimaus hat geschrieben:Kündigung BAT § 53 und §54
Die Dauer der Kündigungsfrist ist von der Beschäftigungszeit abhängig. Wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, ist ein Auflösungsvertrag zu einem von beiden Parteien akzeptierten Zeitpunkt möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsschluss bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr. Ansonsten beträgt sie bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr ==> 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren ==> 3 Monate, von mindestens 8 Jahren ==> 4 Monate, von mindestens 10 Jahren ==> 5 Monate und von mindestens 12 Jahren ==> 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres, ist die/der Angestellte unkündbar. Allen Angestellten kann fristlos gekündigt werden, wenn ein in der Person oder dem Verhalten der Angestellten liegender schwerwiegender Grund dies rechtfertigt. Die/der Angestellte kann das Arbeitsverhältnis ebenso aus einem wichtigen Grund jederzeit fristlos kündigen. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei einer Kündigung kann je nach Kündigungsgrund bei anschließender Arbeitslosigkeit eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld erfolgen.
Vielleicht hilft dir dies ja weiter???
Ja, danke!!
Also was schließe ich daraus, ich muss mich unmöglich benehmen, damit die mich selber rausschmeißen
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
))
Nein, jetzt im Ernst. Ich hab das so verstanden, dass wenn ich z. B. eine neue Stelle hab und da sofort anfangen soll, kann ich auch sofort kündigen!?
Leute, ich will wieder in einer Kanzlei arbeiten, es gibt glaub ich nix besseres und geregeltes als eine anständige Kanzlei!!
Hab das vor einem halben Jahr meiner ehemaligen Kollegin nicht geglaubt, dass ich mal die Kanzlei vermissen werde, aber ist echt so!!