Also erstmal habe ich die Seite in Querformat genommen und in zwei Spalten mit Zwischenlinie getrennt:
links kommt mein Foto und dadrunter meine Daten zu meiner Person;
Rechts dieser Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie suchen eine Rechtsanwaltsfachangestellte?
Jemanden dem Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit keine Fremdwörter sind?
Ich bin mir sicher, das ich für Sie die Richtige bin.
Wenn ich mich nun kurz vorstellen darf:
Ich habe meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten in der Anwaltskanzlei X erfolgreich mit "gut" absolviert.
Während meiner Ausbildungszeit konnte ich folgende Fähigkeiten erlernen:
- Aktenführung und -verwaltung
- Postbearbeitung
- Termins und -Fristenkontrolle
- Mahn und -Zwangsvollstreckungswesen
- Vergütungsabrechnungen nach dem RVG
- Telefondienst udn Mandantenempfang
- Erstellung von Schriftstücken
Habe ich Ihr Interesse geweckt? Über ein persönliches Vorstellungsgespräch würde ich mich freuen. Ich warte auf Ihren Terminvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Was haltet Ihr davon? Habt Ihr vielleicht noch einige Tipps an mich?
Mein Vorschlag zur Initiativbewerbung-eure Meinung
dassmaus19 hat geschrieben:Ich bin mir sicher, das ich für Sie die Richtige bin.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- Taddy
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 13.06.2007, 20:26
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
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Termin- und Fristenkontrolle
Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen
Telefondienst und Mandantenempfang
Sonst fällt mir auf Anhieb nichts auf.
Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen
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Sonst fällt mir auf Anhieb nichts auf.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
Abraham Lincoln (1809-65)
Im Übrigen bin ich eher ein Fan des klassischen Anschreibens.
"Hier mit möchte ich mich bei Ihnen ....... bewerben." Die Eigenschaften Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sollten irgendwie belegt werden und nicht nur kurz behauptet, dass macht nämlich jeder.
Schreib nicht " konnte ich erlernen" sondern "habe ich erlernt" (ich bin verdorben durch die Arbeitszeugnissprache).
"Ich warte auf Ihren Terminvorschlag" klingt zu fordernd, weglassen.
"Hier mit möchte ich mich bei Ihnen ....... bewerben." Die Eigenschaften Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sollten irgendwie belegt werden und nicht nur kurz behauptet, dass macht nämlich jeder.
Schreib nicht " konnte ich erlernen" sondern "habe ich erlernt" (ich bin verdorben durch die Arbeitszeugnissprache).
"Ich warte auf Ihren Terminvorschlag" klingt zu fordernd, weglassen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- j3NN
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Na da hab ich dir ja mit meinem weiter helfen können. Wenn ich die nun so nebeneinander lege könnte man glatt meinen wir kennen uns. =) Ein Glück datt ich die beim AG Duisburg einschmeiss und net beim AG Krefeld, sonst würde wohl derjenige den kürzeren ziehen der se zu spät einschmeisst.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
- j3NN
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Joa also wenn ich meinen Text kenne und deinen, finde ich es schon ziemlich ähnlich. Genauso isses natürlich net, aber es könnten Geschwister sein =)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."