Ich brauche einen Rat

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Goldlöckchen

#21

20.01.2011, 11:58

Doch liebe Gina, die gibt es, die mit ihren Diplomen etc. um sich schmeißen und nichts weiter dahintersteckt.

Drum hab ich ja auch geschrieben, dass sie ihren Chef jeden Tag nach dem Zeugnis fragen soll. Und wenn mir ne Prüfung nichts bringt, mache ich sie auch nicht.
Johanna456
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#22

20.01.2011, 12:55

@Gina,

braucht man nicht für die Prüfung als Rechtsfachwirtin den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte (Prüfungsvoraussetzung)?
Gina

#23

20.01.2011, 12:57

Nö, es reicht auch eine gewisse einschlägige Tätigkeit in einem RA-Büro (ich glaub, 5 Jahre. Mal in die Prüfungsordnung gucken.)

edit:
6 Jahre

http://www.rak-mv.de/download/pruefungs ... r_refa.pdf" target="blank
fury02
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#24

20.01.2011, 21:06

Ich würde mich einfach mal bewerben, dann merkt man ja, wie weit man kommt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass sie erst mal versuchen sollte, ihre Interessen stärker durchzusetzen. Ich habe eher den Eindruck, dass sie von den Chefs überhaupt nicht richtig wahrgenommen wird. Wenn die Arbeit für eine Person zuviel wird und man immer wieder darauf hinweist, sie aber letztlich doch macht, bringt dass doch überhaupt nix.
LittleMama
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#25

21.01.2011, 18:10

Sehe ich auch so..

Und gebe meinen Vorrednern auch dahingehend recht, dass RAe die angeborene Abneigung gegen das Erstellen von Zeugnissen haben. Ich muss mein eigenes EQ-Zeugnis auch selber schreiben und das der anschließend noch angetretenen Praktikanten auch.

Also in die Offensive gehen, eins schreiben und zur Unterschriftsleistung vorlegen, wenn ihm was daran nicht passt soll er´s halt ändern...

Und ich gebe Dir (Mädel29715) recht, dass Du woanders wohl kaum das gleiche Gehalt bekommen wirst, weil unser Beruf bekannterweise total unterbezahlt ist.. Also würde ich vielleicht versuchen, mit den Chefs auf einen grünen Zweig zu kommen für den Fall, dass Du ohne tatsächlich abgeschlossene Ausbildung woanders nichts bekommst und schon gar nicht für das Gehalt...

Hab da aber noch ne Frage: Muss man für den Rechtsfachwirt (außer der 3 Jahre Berufserfahrung) nicht eine "abgeschlossene" (also zumindest bestandene) Ausbildung nachweisen und nicht nur schlicht die Berufserfahrung?? Verstehe das nicht... Dass sie die Prüfung der Ausbildung selbst wiederholen "könnte" erscheint mir ja logisch, aber ich dachte für den nächsthöheren Abschluss muss man auch erstmal den vorigen haben... Irre ich mich??

LG
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wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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BBTB
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#26

09.02.2011, 15:50

LittleMama hat geschrieben:Hab da aber noch ne Frage: Muss man für den Rechtsfachwirt (außer der 3 Jahre Berufserfahrung) nicht eine "abgeschlossene" (also zumindest bestandene) Ausbildung nachweisen und nicht nur schlicht die Berufserfahrung?? Verstehe das nicht... Dass sie die Prüfung der Ausbildung selbst wiederholen "könnte" erscheint mir ja logisch, aber ich dachte für den nächsthöheren Abschluss muss man auch erstmal den vorigen haben... Irre ich mich??
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1)
Zur schriftlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter / Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter / Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter / Notarfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter / Patentanwaltsfachangestellte bestanden hat und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben im Rechtsanwaltsbüro haben.

(2)
Zur mündlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 3 ist zuzulassen, wer den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils gemäß § 3 Abs. 2, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nachweist.

(3)
Abweichend von § 1 kann zur schriftlichen Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und anderer Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
nati1985
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#27

09.02.2011, 16:05

Hallo liebe Mädel29715,
du hast an sich schon einige Pluspunkte, du arbeitest seit immerhin 18 Jahren dort, das gibt es heute nicht mehr oft! Ich find das die nachträgliche Prüfung quatsch ist um ehrlich zu sein, nach gewissen Jahren interessiert das noch kaum einen und wenn sollte man einfach ehrlich sein! Abgesehen davon hast du auch so Kostenrecht etc. in der Kanzlei gehabt. Hast du da an Seminaren teilgenommen?

Du bist gerade mal 40 Jahre alt, da findet man schon schneller was im Büro bzw. beim Anwalt wie z.B. in der Gastro. Das Gehalt ist so oder so immer Verandlungssache.

Aber ich an deiner Stelle würd meinen einen Chef wegen dem Zeungis nerven bis zum geht nicht mehr, und wenn du dort weiterhin arbeiten möchtest, auch weiter wegen einer zusätzlichen Kraft nerven! So lange die Sachen nicht akut werden, machen RAe es ja nicht sofort!

:kopfhoch
Wir leben alle unter dem gleichen Sternenhimmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Liebe Grüße
Nati1985
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