Kostenfrage bzgl. eigenem Prozeß

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powerkueken

#1

29.06.2007, 20:41

Hallo! Ich hab da mal ne Frage:
Wir haben seinerzeit eine Mandantin vertreten. Nach Beendigung des Mandates meinte die Mdtin, dass wir falsch abgerechnet haben und nunmehr wurden wir verklagt, die angeblich -ihrer Meinung nach- zuviel gezahlter Gebühren zurückzuzahlen. Das Urteil steht noch aus. Aber meine Frage ist: Da wir uns ja selber vertreten, können wir unsere RVG-Gebühren, so als ob wir als Prozeßbevollmächtigter wären, auch abrechnen? Oder geht das nicht, weil wir die Beklagten sind? Falls ja, wie macht man das denn? Durch KFA? Für eure Hilfe bedanke ich mich bereits schon jetzt!
Es grüßt herzlichst
powerkueken
Minimaus

#2

29.06.2007, 21:32

wie weit ist die klage denn schon? termin schon stattgefunden? bin schon seit drei monaten nicht mehr am arbeiten, habe etwas den faden verloren, hihi

erst kommt das urteil, dann der kfa, oder? ich merk schon, wenn man sic damit nicht mehr befasst, aus den augen, aus dem sinn...

es kommt ja auch darauf an, wie das gericht entscheidet, wenn es zu euren gunsten ist, könnt ihr glaube ich eure kosten geltend machen. was sagen denn eure anwälte dazu?

habt ihr denn falsch abgerechnet???
powerkueken

#3

29.06.2007, 22:27

Hi!
Also, der Termin fand noch nicht statt. Natürlich warten wir erstmal das Urteil ab. Dennoch habe ich mir heute diese Frage gestellt. Meine Chefin wußte das auch nicht so genau, jedoch haben wir uns nicht sonderlich damit befasst, weil wir heute so viel anderweitiges zu tun gehabt haben. Und weil ich sooo neugirig bin, wollte ich euch um Rat fragen.

@andreas:
Ich sehe gerade, dass das Thema nicht zur Rubrik passt. SORRY!
Kannst du das verschieben?
Ich weiß nicht, wie man das macht. Danke!
powerkueken

#4

29.06.2007, 22:47

Eine Frage habe ich noch nicht beantwortet:
Meines Erachtens haben wir nicht falsch abgerechnet. Wir haben eine 1,5 Geschäftsgebühr berechnet. Der Herr Gebührenrecht-Gott (viele wissen, wen ich meine) meinte zu uns sogar, er selber hätte eine 2,0 Gebühr abrechnet. Der Gegnerische RA meinte, wir dürften nur eine 1,0 Gebühr abrechnen. Ich kann nur sagen, dass wir viel mit dieser Mandantin zu tun hatten. Sie hat uns drei Monate, in denen das Mandat bestand, uns sehr in Beschlag genommen und meine Chefin hat für sie das Beste rausgeholt. Wir haben sehr viel Zeit investiert. Sie hatte eine Super-Betreuung. Der Sachverhalt an sich war auch nicht -so wie der Gegnerische RA behauptet, sehr einfach- sondern sehr umfangreich. Ich persönlich kann es nicht verstehen.
Minimaus

#5

29.06.2007, 22:50

wieso 1,0?? Aber normal ist doch ne 1,3...
powerkueken

#6

29.06.2007, 22:57

Habe ich ja auch nicht verstanden. Der gegnerische RA meinte, dass die Sache wohl zu leicht gewesen wäre. Dabei war es eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
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Taddy
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#7

30.06.2007, 00:07

Hm, also eine 1,3 Gebühr würde ich auch abrechnen.

Wieso solltet Ihr Eure Gebühren nicht abrechnen sollen? Nur, weil Ihr Beklagte seid? Wenn Ihr Kläger seid, würdet Ihr sie doch auch abrechnen. Im Mahnverfahren gegen den eigenen Mandanten werden die Gebühren doch auch festgesetzt.

Wartet erstmal die Entscheidung des Gerichtes ab.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
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