Frist zur Berichtigung eines Protokolls?

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lady_lydili
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#1

28.06.2007, 10:32

ich hab mal wieder ne frage:

gibt es eine frist zur berichtigung eines protokolls o. ä. ? wenn z. b. namen falsch geschrieben sind (was ja nicht sooo schlimm ist), oder eben falsche darstellung des sachverhalts? kann ich da beschwerde einlegen? oder berichtigung beantragen?
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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sunny84
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#2

28.06.2007, 10:43

Also ich glaub da gibts auf jeden Fall ne Frist. Weiss jetzt aber auf Anhieb nicht wie lang die ist.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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StineP

#3

28.06.2007, 10:46

Ich nehme mal an, dass es genauso ist wie bei der Urteilsberichtigung, nämlich 2 Wochen ab Zustellung.
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sunny84
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#4

28.06.2007, 10:50

Guck mal § 164 ZPO
Danach gibts dann wohl doch keine Frist, oder?
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StineP

#5

28.06.2007, 11:01

Jepp - stimmt. Kann jederzeit berichtigt werden.
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lady_lydili
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#6

28.06.2007, 11:31

Vielen Dank, denn muss ich wohl übersehen haben.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Mausilein30

#7

28.06.2007, 19:17

Es gibt noch eine andere Frist:

Tatbestandsberichtigung gem. 320 ZPO.

Hier der Auszug:

(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden.

(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.


Edit: Sorry. Hatte Urteil und nicht Protokoll gelesen.
StineP

#8

29.06.2007, 08:18

Du hast nicht richtig gelesen, Mausilein. Es geht hier eben nicht um ein Urteil, sondern um ein Terminsprotokoll!
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butterflybabe
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#10

15.10.2007, 11:11

Eine blöde Frage ....

Ein widerruflicher Vergleich wurde im Protokoll protokolliert, leider ist dort ein Fehler drinnen.

Chef meint nun gem. § 317 ZPO berichtigen lassen, was der Urteilsberichtigung entspricht.

Ich hätte jetzt eine Berichtigung nach § 164 ZPO beantragt (Protokollsberichtigung)

Was stimmt nun?
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