Elterngeld und SGB II ab Januar 2011 - Lösung in Sicht-INFO

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Schlaubi wieder da
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#1

07.12.2010, 09:03

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Lösung in Sicht
Caritas empfiehlt die Verlängerungsoption beim Elterngeld bis Jahresende zu widerrufen
Elterngeld wird ab dem nächsten Jahr grundsätzlich bei
Bezieher(inne)n von SGB-II-Leistungen und Kinderzuschlag als Einkommen gewertet. Mit dem Infoservice 29/2010 vom
16. November 2010 hatte der Deutsche Caritasverband in diesem Zusammenhang auf die besondere Problematik für diejenigen aufmerksam gemacht, die zugunsten einer längeren Bezugsdauer auf eine volle Auszahlung des Elterngeldes bislang verzichtet haben und nun Gefahr laufen, dass ihr aufgespartes Elterngeld einkassiert wird.
Die vielfältigen Interventionen sowohl im parlamentarischen Raum wie auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben offenbar Erfolg gehabt.
Das BMAS wird noch binnen Jahresfrist die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ändern, dass auch in 2011 aus einer widerrufenen Verlängerungsoption zufließende Elterngeldbeträge bis zu 150 Euro je Lebensmonat des Kindes anrechnungsfrei bleiben. Damit bleiben die Einmalzahlungen, die sich aus dem Widerruf ergeben auch dann unberücksichtigt, wenn die Nachzahlung erst im nächsten Jahr ausbezahlt wird. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dem DCV darüber hinaus zugesichert, dass in diese Verordnung auch die Kinderzuschlagsbezieher einbezogen werden. An diese Verordnung sind alle
SGB-II-Sozialleistungsträger, so auch die Optionskommunen, gebunden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Verlängerungsoption von den Elterngeldbezieher(inne)n noch vor dem 31. Dezember 2010 widerrufen wird. Der DCV empfiehlt allen Betroffenen, die auch nach der Wertung des Elterngeldes als Einkommen im nächsten Jahr voraussichtlich SGB-II-Leistungen oder Kinderzuschlag beziehen werden, trotz dieser Verordnung ihre Verlängerungsoption rechtzeitig formlos zu widerrufen.
Das BMFSFJ hat am 26. November den Ländern ein Musterinformationsschreiben zugeleitet, das
Elterngeldbezieher(inne)n umfassend über die gesetzlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2011 informieren soll. Wir bitten Sie, diese Informationen auch den örtlichen Beratungsstellen zuzuleiten, damit diese betroffene Elterngeldbezieher(inne)n sachgerecht beraten können.
Freiburg, 2. Dezember 2010 Infoservice 32/2010
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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