Ich bin seit 2005 in einer Kanzlei beschäftigt. 2009 gab es eine Trennung.. ich wurde sozusagen von einem der RAe übernommen.. Habe bislang keinen Übernahmevertrag bzw. neuen Arbeitsvertrag erhalten.
Nun möchte ich wissen, wie die Kündigungsfrist ist... da diese ja - wenn man 5 jahre in einem betrieb beschäftigt ist - 2 monate beträgt..
da ich aber keinen übernahmevertrag etc. habe, frage ich mich, ob mein arbeitsvertrag zum übernahmezeitpunkt nochmal neu "anfängt" oder auf die vorherige zeit angerechnet wird..
LG
Kündigungsfrist
- Liesel
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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