Angebot vom Chef bekommen

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-dus-
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#11

23.08.2010, 16:01

Wenn die Altersangabe stimmt, dann sollte man mit "22" und einem Bruttogehalt von 1.600,00 in "Bocholt" und einer weiteren Erhöhung auf 1.800,00 sehr zufrieden sein. Wenn der Chef dann noch die Fortbildung finanziert, dann erst Recht.

Bei Banken und Versicherungen gibt es Tarifverträge und um dort in eine Tarifgruppe mit 2.000,00 € zu kommen, muss man aber schon eine sehr gute Stelle ergattern, die auch dort - als Quereinsteiger - sehr selten sind.
ReNo1309
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#12

23.08.2010, 17:06

Ok danke erstmal für eure ganzen Einschätzungen, ich hab mir schon gedacht, dass alle sagen, dass ich das Angebot annehmen sollte, besonders weil ich wirklich sehr sehr gerne dort arbeite und mein Chef auch weiß was er an mir hat. Das Gute ist ja, dass er mir auch schon gesagt hat, dass ich mich auch nicht vertraglich binden muss bezüglich der finanzierten Fortbildung, weil er nichts von solchen Bindungen hält. Theoretisch könnte ich nach bestandener Prüfung auch woanders hingehen bzw. neu verhandeln. Aber hätte wirklich nicht gedacht, dass es soooo schwer ist, an 2.000,00 € brutto zu kommen.
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Aurora-Sun
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#13

23.08.2010, 17:10

Naja über soetwas informiert man sich aber doch vorher oder!?
Vor allem, da du ja noch in der Ausbildung zu stecken scheinst finde ich deine Erwartungen "etwas" naiv ... :pfeif
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misspinky1984
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#14

23.08.2010, 17:13

ReNo1309 schau mal hier noch mal im Forum nach, da gab es vor wenigen Wochen auch mal einen Thread ... da wurde die aktuelle Empfehlung des Anwaltsvereins (glaube ich) angefügt oder google mal. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe ist ein Gehalt ab 2.000,00 € für ReFaWis oder für Re(No)Fas mehr sehr langer Berufserfahrung "empfohlen" worden
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Novia
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#15

23.08.2010, 17:18

sweet_shugar hat geschrieben:Naja über soetwas informiert man sich aber doch vorher oder!?
Vor allem, da du ja noch in der Ausbildung zu stecken scheinst finde ich deine Erwartungen "etwas" naiv ... :pfeif
Warum sollte sie noch in einer Ausbildung stecken???

Außerdem finde ich es gut, dass mal gewagt wird nach mehr Gehalt zu fragen, mehr als nein sagen, kann er schließlich nicht!

Und Ja, ich würde das angebot auf jeden fall annehmen!!
Dass er dich nicht an ihn binden will, find ich auch klasse!
:pcwink LG Novia
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misspinky1984
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#16

23.08.2010, 17:19

Hier mal der Link zu dem Merkblatt:

http://anwaltverein.de/downloads/reno/F ... 22bb6630ba" target="blank
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#17

23.08.2010, 17:19

Wie gut das hier jeder alles finden kann wie er will :wink:
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misspinky1984
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#18

23.08.2010, 17:21

@sweet_shugar: ReNo1309 ist ausgelernt :roll: das erwähnte Bestehen der Prüfung hat ReNo1309 auf die Weiterbildung zur ReFaWi bezogen :wink:
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#19

23.08.2010, 17:34

Wie auch immer... :mrgreen:
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...ist hier unabkömmlich !
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#20

23.08.2010, 20:13

sweet_shugar ist durch die Bezeichnung foren-azubiene irritiert worden.

Sweet_shugar, wenn's danach geht, bist Du auch nur Praktikantin, was ich aber mal nicht unterstelle.

Die Bezeichnung kommt von der Anzahl der Beiträge hier im Forum.
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