Rechtsmittel gg. zurückgewiesene Nichtzulassungsbeschwerde?
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Also ich würde sagen NEIN.
Weil man kann doch nicht gegen ein Rechtsmittel ein Rechtsmittel einlegen oder irre ich mich da?
Weil man kann doch nicht gegen ein Rechtsmittel ein Rechtsmittel einlegen oder irre ich mich da?
Liebe Grüße
Sabrina
Sabrina
Natürlich kannst du gegen ein zurückgewiesenes Rechtsmittel ein Rechtsmittel einlegen. Ich würde sagen, Rechtsbeschwerde!?
Mir raucht auch schon der Kopf. Habe in ZPO nachgeblättert und nichts gefunden.
Bin also im Ergebnis auch der Meinung: Nix zu machen.
Bin also im Ergebnis auch der Meinung: Nix zu machen.
- skugga
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Jepp. Mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist Ende der Fahnenstange.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.