ist in Jugendstrafsachen ein Anwalt zwingend notwendig?

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ReNoMaus
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#1

06.06.2007, 14:00

hallo,

ist in Jugendstrafsachen ein Anwalt beim Termin der mündlichen Verhandlung zwingend vorgeschrieben? Und wie lautet der § dazu?

danke
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advocatus diaboli
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#2

06.06.2007, 14:07

Nein, ist er nicht. Notwendige Verteidigung in Jugendsachen ist geregelt in § 68 JGG.
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ReNoMaus
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#3

06.06.2007, 14:10

danke.
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