Strafrecht - Berufungsinstanz - Mdt. nicht auf freiem Fuß

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Manuel
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#1

16.08.2018, 13:39

Hallo,

ich zerbreche mir hier gerade mangels Fachwissen den Kopf, weil sich ein Gefühl eingestellt hat, dass RA-Micro mir nicht die richtige Gebühr vorgeschlagen hat.

Sachverhalt:
Mdt. ist in Haft, Strafsache, I. Instanz bereits mit bewilligter PKH vollständig mit der Staatskasse abgerechnet bzw. Antrag gestellt. Festsetzung steht noch aus.
Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt und jetzt soll ich den Termin mit der Staatskasse abrechnen.

Das Programm schlägt mir die Gebühr Nr. 6301 RVG in Höhe von Euro 204 vor. Ist das richtig?
Wie geschrieben, wir sind Pflichtverteidiger in der Berufungsinstanz und Mdt. ist fortlaufend in Haft.

Unabhängig der Haft stelle ich mir ferner die Frage, ob es nicht gebührentechnisch sinnvoll wäre die Entscheidung abzuwarten, also zum Beispiel, ob das Verfahren eingestellt wurde (das Ergebnis der Verhandlung ist mir nicht bekannt). Würde ich dann nicht noch eine weitere Gebühr erhalten?

:-? Ich kanns halt nicht wirklich. Danke.
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Adora Belle
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#2

16.08.2018, 13:56

Fürs Strafrecht gilt Teil 4. Keine Ahnung warum Dich die Software in Teil 6 schickt.

Grds. kannst Du in der Berufungsinstanz eine VG und eine (oder mehrere) TG verdienen. Wegen des Attributs "nicht auf freiem Fuß" jeweils mit Zuschlag. Zusätzliche Gebühren halte ich für eher unwahrscheinlich, weil die nicht neben, sondern regelmäßig statt der TG anfallen.

Das Ergebnis der HV wäre schon wichtig. Ggf. wurde auch noch über irgendwas verhandelt, das die 4143 auslöst? Oder es wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen/eingestellt, so dass Wahlanwaltsgebühren anfallen?
Manuel
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#3

23.08.2018, 09:16

Danke.

Wegen:

Ich: Das Programm schlägt mir die Gebühr Nr. 6301 RVG in Höhe von Euro 204 vor. Ist das richtig?
Adora Belle: Keine Ahnung warum Dich die Software in Teil 6 schickt.

...ich hatte das falsche Formular angeklickt. :oops:
Manuel
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#4

23.08.2018, 10:01

Danke.

Wegen:

Ich: Das Programm schlägt mir die Gebühr Nr. 6301 RVG in Höhe von Euro 204 vor. Ist das richtig?
Adora Belle: Keine Ahnung warum Dich die Software in Teil 6 schickt.

...ich hatte das falsche Formular angeklickt. :oops:
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