Klageerweiterung: nachträgliche Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Deffi
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#1

08.08.2018, 23:13

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und unfreiwilliger Quereinsteiger, d.h. ich muss mir mühsam alles selbst anlesen.
Jetzt sitze ich vor einer Abrechnung, die wahrscheinlich so trivial ist, dass ich dazu in Literatur und Internet nichts finde.

Rechnung wurde folgendermaßen geschrieben
Streitwert 2.300€
außergerichtlich
1,3 Geschäftsgeb.
+Telekomm.pauschale
+MWSt

gerichtliches Verfahren
1,3 Verfahrensgeb.
abzgl. 0,65 GB
+1,2 Terminsgebühr
+Telekomm.pauschale
+MWSt

Daraufhin hat RSV (abzgl. Selbstbehalt) eine Zahlung geleistet.

Nun wurde die Klage um 2.000 erweitert und es hat ein weiterer Gerichtstermin stattgefunden.

Wie sieht jetzt die nächste Abrechnung aus?

Ich würde die ganze Rechnerei wie oben beschrieben nochmal auflisten,
aber alle Gebühren vom erhöhten Streitwert nehmen.
Die Terminsgebühr kann ich wohl nicht zwei mal abrechnen.
Und von der Rechnungssumme ziehe ich die bereist erhaltene Zahlung ab.

Ist das so korrekt?
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Adora Belle
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#2

09.08.2018, 09:29

Der Wert der vorgerichtlichen GG bleibt natürlich gleich, ebenso die Anrechnung. Nur die gerichtlichen Gebühren ändern sich mit dem höheren Wert.
Deffi
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#3

10.08.2018, 11:41

Vielen lieben Dank!

Das ist echt ein tolles Forum mit tollen Mitgliedern!
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