Einziehungsanordnung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Honig
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#1

13.06.2018, 16:37

Hallo ihr Lieben,
folgendes Problem: gegen einen Schuldner hatten wir Strafanzeige gestellt. Forderung ist im Vollstreckungsbescheid festgestellt. Jetzt bekommen wir von der Staatsanwaltschaft die Nachricht, dass "die StA eine Einziehungsanordnung des AG vollstreckt. Diese ist rechtskräftig seit Mai 2018. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages in Höhe von x Euro entstanden, den Sie nun geltend machen können...
Die Auskehrung an den Verletzten erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten anmeldet...."
Wie mache ich das dann jetzt? Formlos? So nach dem Motto: hiermit wird die Auskehrung des Betrages von X Euro beantragt.
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Adora Belle
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#2

13.06.2018, 18:52

Ich wüsste nicht, welche Form da einzuhalten wäre. Eine entsprechende Routine muss sich eh noch etablieren, die Regelungen sind ja noch relativ frisch.
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