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Wann wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet?
Datum und Art der Unterhaltstitel
Die Suche ergab 196 Treffer
- 29.01.2018, 23:07
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Unterhaltsvollstreckung in Dänemark
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- 19.09.2017, 23:39
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Zuständigkeit Erlass eines Europäischen Beschlusses?
- Antworten: 4
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Re: Zuständigkeit Erlass eines Europäischen Beschlusses?
1. Zuständig ist der Richter. Das Gericht der Hauptsache ist zuständig (Amtsgericht oder Landgericht). Es handelt es sich um ein "Europäisches Arrestverfahren". Der Antrag ist daher dem Richter vorzulegen. Der Rechtspfleger ist nur für bestimmte Aufgaben des Vollstreckungsgerichts (Vollzug...
- 19.09.2017, 23:34
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Exekution sofort möglich?
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Re: Exekution sofort möglich?
Du kannst jetzt schon unmittelbar aus dem Vollstreckungsbescheid im EU-Ausland (Österreich) vollstrecken. Sicherheitshalber solltest Du im Vollstreckungsauftrag den Gerichtsvollzieher im EU-Ausland um gleichzeitige Zustellung einer Ausfertigung der Bestätigung an die Schuldnerpartei beantragen. Dem ...
- 13.07.2017, 00:02
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: PfÜB für Österreich
- Antworten: 5
- Zugriffe: 2758
Re: PfÜB für Österreich
1. M. E. kann der Pfüb in Deutschland erlassen werden, da das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - am Wohnsitz der Schuldnerpartei zuständig ist. 2. Du hast die Wahl zwischen der Beauftragung des Gerichtsvollziehers in Österreich mit der Zustellung des Pfüb an die Bank oder der Inanspruchnahme der ...
- 12.07.2017, 23:26
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Europäischer Kontenpfändungsantrag
- Antworten: 15
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Re: Europäischer Kontenpfändungsantrag
1. Bist Du Dir sicher, dass Du vom Gericht einen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung erhalten kannst? Liegt ein Arrestgrund vor? Das Gericht muss u. a. die Risikoprüfung nach Art. 7 I EuKoPfVO durchführen. Hierbei handelt es sich um einen Europäischen Arrestbeschluss, der vom Richter bei Vorlie...
- 12.07.2017, 23:06
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO?
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Re: Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO?
1. Du hast die Wahl zwischen der Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO) und der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 53 Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO). In ...
- 14.05.2017, 23:34
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Zustellung/Vergleich in Frankreich
- Antworten: 3
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Re: Zustellung/Vergleich in Frankreich
1. Einzelheiten zur Brüssel Ia-Verordnung kannst Du der Info im Justizportal NRW entnehmen: https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausland/infos/zv/1/eugvvo.pdf 2. Einzelheiten zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen kannst Du der weiteren Info im Justizportal NRW entnehmen: htt...
- 14.05.2017, 23:29
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Zustellung/Vergleich in Frankreich
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- Zugriffe: 3981
Re: Zustellung/Vergleich in Frankreich
1. Im Regelfall ist der Vergleich durch den französischen Gerichtsvollzieher in Frankreich zuzustellen. Du kannst entweder unmittelbar die Gerichtsvollzieher in Frankreich mit der Zustellung beauftragen oder das Amtsgericht um Zustellung ersuchen. Auch eine unmittelbare Postzustellung mit Einschreib...
- 04.04.2017, 22:47
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Ablauf des Mahnverfahrens/Zwangsvollstreckung in Österreich
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Re: Ablauf des Mahnverfahrens/Zwangsvollstreckung in Österre
Für die Zwangsvollstreckung werden folgende Vollstreckungsunterlagen benötigt: a) Ausfertigung des Europäischen Zahlungsbefehls (Formblatt E EuMVVO (EU-Verordnung Nr. 1896/2006), b) Vollstreckbarerklärung des Europäsichen Zahlungsbefehls (Formblatt G EuMVVO), c) aktuelle Forderungsaufstellung. Der E...
- 06.03.2017, 12:38
- Forum: Mahnverfahren / Zwangsvollstreckung mit Auslandsbezug
- Thema: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
- Antworten: 1
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Re: Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
1. Die Europäische Kontopfändungsverordnung (EU-Verordnung Nr. 2421/2015 (EuKoPfVO) regelt sozusagen ein "Europäisches Arrestverfahren". Sie gilt im EU-Ausland mit Ausnahme von Dänemark und dem Vereinigten Königreich. Für ein dänisches oder britisches Bankkonto kann daher kein Europäischer...