Kommt darauf an.
Seid Ihr mit dem Wiedereinsetzungsantrag denn durchgekommen?
Wenn ja, wird ja dann das streitige Verfahren durchgeführt. Dann geht die Gebühr für den Wiedereinsetzungsantrag in der Verfahrensgebühr auf.
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- 13.06.2008, 10:19
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Hallo, den Pfü würde ich nicht hinterherschicken, weil dieser spätestens wenn das Gericht dich darauf hinweist, dass die Zwangsverwaltung besteht, sowieso zurückgenommen werden müsste (also unnötige Kosten) :) . Du kannst aber einen Antrag auf Beitritt zur Zwangsverwaltung stellen. Dieser richtet si...