@Nina
Kann man das denn die Kostenentscheidung zusammen mit dem Widerspruch beantragen. Ich dachte immer, man muss nach dem Widerspruch erst die Abgabe an das Streitgericht beantragen, das dann wegen der Kostentragung entscheiden muss.
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- 19.12.2006, 16:34
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- 19.12.2006, 16:25
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@stein: als Antwort auf deine PN (schreibs mal hier rein, falls ich doch einen Denkfehler habe): 1. Der nicht anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr steht euch ja zu. Den behaltet ihr auch (da ihr den schon vom Schuldner eingenommen habt, darfst du ihn auch nicht als Nebenforderung im MB geltend mach...
- 19.12.2006, 15:34
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@nancy. Verstehe dein Problem. @stein: Der Schuldner hat ja jetzt durch die Ratenzahlungen offensichtlich die 1,3 Geschäftsgebühr plus einen Teil der Hauptforderung und Zinsen bezahlt. Offen sind jetzt noch die 86,69 € (Rest Hauptforderung und Zinsen). Wenn jetzt ein MB beantragt wird, muss ja die G...
- 19.12.2006, 15:15
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Ich würde auch sagen: 1 Monat. November und Dezember 2005 kannst du ja nicht mitzählen. Da die Verjährungsfrist zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht begonnen hat, kann sie ja auch für diesen Zeitpunkt nicht gehemmt werden, oder? Hemmungszeitraum beträgt also 1 Monat (Januar 2006). Das heißt, Verjährun...
- 19.12.2006, 15:05
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- 19.12.2006, 14:28
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Hab jetzt lange :nachdenk und hin und her geblättert. Mal meine Gedanken dazu: Die vorläufige Vollstreckbarkeit des OLG-Versäumnisurteils MUSS sich ja auf das erstinstanzliche Urteil beziehen. Denn allein aus dem OLG-Versäumnisurteil kann man ja nicht vollstrecken, da kein vollstreckungsfähiger Inha...
- 19.12.2006, 14:16
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- 19.12.2006, 13:43
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- 19.12.2006, 13:35
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- 19.12.2006, 13:08
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Da beide Schuldner in Deutschland wohnen, hast du ja mit dem Mahnverfahren erstmal kein Problem, da ganz normales Mahnverfahren. Wenn der VB dann vorliegt, kannst du diesen als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen, um in Holland zu vollstrecken. Geht über ein Formular und kostet 15,00 ...