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- 29.08.2014, 10:20
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
Ja, nach dem Antrag. In diesem Fall wäre es doch aber eigentlich vor dem Antrag. Denn bei Gericht gilt doch das Datum, an dem der Antrag dort eingeht.
- 29.08.2014, 10:01
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- Thema: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
Ich hätte dann aber sicher beim Antrag des VB Probleme bekommen. Das Datum der Zahlung muss ich ja angeben. Wenn dieses Datum dann vor Erlass des VB liegt, kriege ich den doch auch nicht so durch. Ist jetzt natürlich müßig, darüber zu spekulieren, was wäre wenn, aber ich denke prozessual war es rich...
- 29.08.2014, 09:12
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- Thema: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
Aber da es noch nicht anhängig war, konnte ich ja nicht für erledigt erklären und musste zurücknehmen
- 29.08.2014, 08:59
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- Thema: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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Re: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
Er hat gezahlt, während der Antrag auf dem Postweg war.
Auftragserteilung und Beantragung (01.01.), Zahlung Schuldner (02.01.), Anhängigkeit bei Gericht (03.01.) - die Daten stimmen natürlich nicht, ist nur zur Verdeutlichung
Auftragserteilung und Beantragung (01.01.), Zahlung Schuldner (02.01.), Anhängigkeit bei Gericht (03.01.) - die Daten stimmen natürlich nicht, ist nur zur Verdeutlichung
- 28.08.2014, 15:33
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
Liebe Alle, ich hatte so einen Fall noch nicht, deshalb kurze Nachfrage: Wir hatten den Auftrag einen MB zu beantragen. Ich hab das tatsächlich auch am gleichen Tag geschafft. Wir beantragen aber nicht per EGVP, sondern ganz altmodisch - per Post :oops: Drei Tage später teilt Mandant mit, dass ein G...
- 16.07.2014, 11:33
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- Thema: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
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Re: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
So, Chef und ich haben das jetzt abschließend geklärt auf Grundlage von: Der ganze Absatz beim BGH lautet: III ZB 86/13 Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat anschließt, beginnt die Monatsfrist für die Berufungsbegründung nach § 234 Abs. 1 ...
- 15.07.2014, 15:32
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
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Re: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
So, mein Chef hat jetzt noch Folgendes in den Raum geworfen: Wird dem Rechtsmittelführer nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt, beginnt die Monatsfrist zur Nachholung der Berufungsbegründung des § 234 I 2 erst mit der Mitteilung der ...
- 15.07.2014, 15:19
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- Thema: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
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Re: Berufung und PKH?
na danach wäre die Berufungsbegründungsfrist ja schon abgelaufen.
ich hätte jetzt gedacht: Mitteilung 30.06.14
wiedereinsetzung und berufung: Fristablauf 14.07.
Berufungsbegründung: Fristablauf 30.07.
ich hätte jetzt gedacht: Mitteilung 30.06.14
wiedereinsetzung und berufung: Fristablauf 14.07.
Berufungsbegründung: Fristablauf 30.07.
- 15.07.2014, 15:05
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
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Berufungsfrist bei PKH/Wiedereinsetzung
:wink1 Ich muss hier nochmal nachhaken und bräuchte kurz Hilfe: Wir haben für unsere Mandantin PKH für eine Berufung beantragt und nun (am 30.06.14 zugestellt) auch bewilligt bekommen. Am gleichen Tag haben wir Berufung beantragt und Wiedereinsetzung beantragt. Meine Frage zielt jetzt natürlich ab a...
- 27.06.2014, 11:23
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- Thema: Nach Vernichtung MB Unterlagen erneut MB
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Re: Nach Vernichtung MB Unterlagen erneut MB
Das mit der Verjährung steht sicher im Raum.
Mir ging es um die Sache selbst - anhängig dürfte das Verfahren schon noch sein (zumindest m.M.n. ). Und das wollte ich eigentlich nur wissen
Mir ging es um die Sache selbst - anhängig dürfte das Verfahren schon noch sein (zumindest m.M.n. ). Und das wollte ich eigentlich nur wissen