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- 16.01.2020, 13:37
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Gebühr 4141
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Re: Gebühr 4141
Vielen Dank!!!
- 16.01.2020, 12:50
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- Thema: Gebühr 4141
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Re: Gebühr 4141
Im Schreiben der RSV steht. Wir bezahlen die vertraglich geschuldete Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalt. Diese ist auf das Zweifache der gesetzlichen Vergütung beschränkt. . Es besteht eine SB von 150,00 € (diese wurde bereits in der 1. Rechnung abgezogen)
- 16.01.2020, 12:17
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Re: Gebühr 4141
NOCH EIN ZUSATZ : In der ersten Abrechnung wurde wie folgt abgerechnet 4100 = 400 €, 4104 = 330 €, die Rechnung geht an die RSV
- 16.01.2020, 11:58
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Re: Gebühr 4141
also Rechne ich nur noch die 4141 mit Mittelwert ab? Hab ich das so richtig verstanden?
- 16.01.2020, 09:33
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Gebühr 4141
Ermittlungsverfahren wurde gem. § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Mein Chef hat mir nun gesagt dass ich abrechnen soll. Es wurde bereits einmal abgerechnet im Oktober 2019. 4100 und 4104 und Auslagenpauschale. Jetzt hat er gesagt ich soll 2 Fache Verfahrensgebühr im Rahmen der 4141 Gebühr abrechnen. Kan...