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- 04.08.2015, 12:13
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mehrere einstweilige Anordnungen
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Re: Mehrere einstweilige Anordnungen
Also meines Erachtens nach kannst du für jedes Verfahren die 3100 abrechnen aber nur einmal die 3104, in welchem Verfahren du die ansetzt ist m.E. egal. Ich habe immer - in diesem Fall drei - verschiedene Abrechnungen gemacht. Für jedes Verfahren eine und die gingen meistens auch so durch. Hat die M...
- 03.08.2015, 11:22
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- Thema: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
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Re: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalt
Ja ich weiß, aber mein Chef hätte gerne, dass ich da was vorformuliere, weil er jetzt in Urlaub ist und ich würde das gerne schon mal machen.
- 03.08.2015, 10:44
- Forum: Sonstige berufsbezogene Themen
- Thema: Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
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Inso Reisevermittler, was mit Erfüllung durch Veranstalter
Hallo ihr Lieben, nachfolgendes Problem: Unser Mandant hat bei ebay Reisegutscheine erworben für drei verschiedene Hotels. Der Gutschein ist immer gleich: 2 Personen, 2 Übernachtungen, Frühstück und Dinner (so in etwa). Die Gutscheine sind ein Jahr lang gültig. Er hat den Reisepreis dafür bereits an...
- 31.07.2015, 09:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Lohnerhöhung Gegenstandswert?
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Lohnerhöhung Gegenstandswert?
Hallo,
habe wieder ein Problem. Wir haben für eine Mandantin mehr Stunden im Arbeitsvertrag rausgehauen udn dementsprechend bekommt sie eine Lohnerhöhung. Wie berechne ich den Gegenstandswert? Ist das einfach nur das mehr an Geld oder muss ich das irgendwie fürs ganze Jahr berechnen???
danke
habe wieder ein Problem. Wir haben für eine Mandantin mehr Stunden im Arbeitsvertrag rausgehauen udn dementsprechend bekommt sie eine Lohnerhöhung. Wie berechne ich den Gegenstandswert? Ist das einfach nur das mehr an Geld oder muss ich das irgendwie fürs ganze Jahr berechnen???
danke
- 29.07.2015, 14:56
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- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Also wie gesagt, laut RVG ist das der Auffangwert. Und das Verfahren war ja nicht schwierig, wenn man deine Aufzählungen folgt Von daher denke ich sind 5.000,00 € schon ok
- 29.07.2015, 14:06
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- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Also nach § 23 III RVG sind 5.000,00 € ok würde ich sagen.
Aber ich sag's direkt: Die Bedenken von Adora Belle sind irgendwie gerechtfertigt. Wenn ihr da nur ein Schreiben gemacht habt und das Attest überreicht und das wars dann, dann sind 1,3 aus 5000,00 € schon ne Menge Holz
Aber ich sag's direkt: Die Bedenken von Adora Belle sind irgendwie gerechtfertigt. Wenn ihr da nur ein Schreiben gemacht habt und das Attest überreicht und das wars dann, dann sind 1,3 aus 5000,00 € schon ne Menge Holz
- 29.07.2015, 09:56
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Gern geschehen
- 29.07.2015, 09:45
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Ok dann nur die 2300 Geschäftsgebühr. Aber meines Erachtens muss die Stadt die Kosten nicht übernehmen. Für einen Eignungstest zum Führerschein machen zu müssen musst du vorher eine OWi begangen haben und das ist nun mal eine Bußgeldsache, wo die Kosten der Mandant selber trägt. Ich kann mich nicht ...
- 29.07.2015, 09:33
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Wer trägt die Kosten?
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Re: Wer trägt die Kosten?
Was für einen Gegenstandswert hast du denn da?
- 28.07.2015, 14:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung Verstoß gegen Maßregelungsgebot
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Abrechnung Verstoß gegen Maßregelungsgebot
Hallo, brauche eure Hilfe! :) wir haben eine Sache wo der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber wegen eines Streiks von einem Posten abgezogen wurde. Wir haben argumentiert, dass der Streik ordentlich war und dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, etc. Alles in allem erfolgreich. Jetzt soll die A...