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- 03.02.2017, 11:55
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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- 03.02.2017, 11:30
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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Re: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
Eine Frage habe ich noch: Durch die Nachbesserung sind jetzt noch GV-Kosten entstanden. Die ja nur entstanden sind, weil die Bank nicht richtig geschaut hat. Kann ich diese jetzt bei der Bank trotzdem mit einem aktuellen Forderungskonto anfordern, auch wenn diese nicht im Pfüb sind?
- 03.02.2017, 11:04
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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- 03.02.2017, 10:49
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- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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Re: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
Also müsste mir die Bank dann nachweisen, dass seit Zustellung keine Zahlungen erfolgt wären?Soenny hat geschrieben:Dann solltest du bei der Bank unter Fristsetzung nachhaken, wenn alle Informationen zur eindeutigen Identifizierung vorlagen, haftet die Bank ab Zustellung.
- 03.02.2017, 10:34
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- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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Re: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
Ich hatte das Geburtsdatum angegeben und in einer Nachfrage, seit wann keine Geschäftsbeziehung mehr besteht, auch die Kontonummer.Soenny hat geschrieben:War die Kontonummer angegeben oder ein Geburtsdatum? Wenn die Bank den Schuldner nicht einwandfrei identifizieren kann, gibt es eine Negativauskunft.
- 03.02.2017, 10:30
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- Thema: Schuldner hat doch Konto bei der Bank
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Schuldner hat doch Konto bei der Bank
Ich habe einen Pfüb bezüglich eines Kontos aufgrund der VA gemacht. Die Bank teilte mit, dass sie mit dem Schuldner keine Geschäftsbeziehung hat. Das war im August 2016. Ich habe dann eine Nachbesserung des VA beantragt, da die Angabe vom Schuldner wohl falsch war. Jetzt habe ich endlich die Nachbes...
- 02.02.2017, 13:52
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen
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Re: ZV Aufenthaltsermittlung trotz Abmeld. von Amts wegen
Ich mache in solchen Fällen in einigen Monaten eine neue EMA.
Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.
Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?
Vielleicht hat der Schuldner ja schon ein VA abgegeben. Daraus könntest Du andere Pfändungsmöglichkeiten, wie z. B. den Arbeitgeber erfahren.
Wozu möchtest Du denn eigentlich die neue Anschrift haben?
- 02.02.2017, 10:04
- Forum: Buchhaltung / Buchführung
- Thema: EÜR elektronisch übermitteln
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Re: EÜR elektronisch übermitteln
Ich weiß was er meint Tuscha, er wird die nur nicht aus RAM in Verbindung mit Elster so ohne weiteres versenden können, dafür braucht er ein Toll, so jedenfalls steht es bei Elster ;) Ach so, ich hatte mich gewundert. Ich habe auch mal gelesen, dass man sich dann einfach das Formular speichern soll...
- 02.02.2017, 08:46
- Forum: Buchhaltung / Buchführung
- Thema: EÜR elektronisch übermitteln
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Re: EÜR elektronisch übermitteln
Er meint die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Schau mal, vielleicht findest Du es hier: https://www.ra-micro-weimar.de/handbuec ... altung.pdf
Schau mal, vielleicht findest Du es hier: https://www.ra-micro-weimar.de/handbuec ... altung.pdf
- 01.02.2017, 14:59
- Forum: Inkasso und Mahnverfahren
- Thema: online Mahnantrag
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Re: online Mahnantrag
Du meinst sicherlich geholt. Wenn schon gezahlt wurde, brauchst Du ja keinen Mahnbescheid.Tinaho hat geschrieben:vielen lieben Dank.
Zinsen ab wann? Bezahlt wurde am 19.04.2016
Das hatte ich ja oben schon geschrieben: Ab Mahnung.