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- 12.12.2019, 13:48
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
Alles klar. Vielen Dank.
- 11.12.2019, 14:46
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Re: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
Also dann eher 4301 Nr. 6?
- 11.12.2019, 10:34
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Tätigkeit Vermögensabschöpfung
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Tätigkeit Vermögensabschöpfung
Mandantin erhielt Mitteilung der StaA über Rechtskraft der Einziehungsanordnung und meldet Ansprüche dort an. In der weiteren Folge erwirkt sie einen Vollstreckungsbescheid. Sie beauftragt uns mit der Durchsetzung der Forderung. Wir korrespondieren mit der StaA und legen dort den Titel vor. Da der S...
- 27.11.2019, 13:51
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Abrechnung + KFA Verwaltungsrecht (Studium)
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Re: Abrechnung + KFA Verwaltungsrecht (Studium)
Ich würde für das Widerspruchverfahren analog 38.4 des Streitwertkataloges 5.000,00 Euro als Gegenstandswert ansetzen. GeschG ist entsprechend auf VerfG anzurechnen. Die Festsetzung des SW für das Eilverfahren auf 2.500,00 Euro lässt auch darauf schließen, dass hier ein "Hauptsachewert" vo...
- 28.10.2019, 14:53
- Forum: PKH & Co. KG
- Thema: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich
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Re: PKH-Abrechnung, wenn ZV erfolgreich
Zunächst sollte mal geklärt werden, was hier vollstreckt wird. Wurde ein KfB gegen den Gegner erlassen, welcher auch mit vollstreckt wird?
- 28.10.2019, 12:24
- Forum: Zwangsvollstreckung
- Thema: Abtretung Forderungen
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Re: Abtretung Forderungen
Du kannst die Forderung eures Schuldners gegen den ehemaligen Arbeitgeber pfänden. Titelumschreibung geht nicht.
- 28.10.2019, 12:20
- Forum: RVG ab 1.8.2013
- Thema: Mehrvergleich abrechnen
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Re: Mehrvergleich abrechnen
Was ist mit dem Verfahrenswert für das Sorgerecht?
Wieso wird der Vergleichswert (sofern es sich tatsächlich um einen VA-Ausschluss handelt) auf 1.600,00 Euro festgesetzt, wenn sich der Verfahrenswert für den VA auf 3.100,00 Euro beläuft?
Wieso wird der Vergleichswert (sofern es sich tatsächlich um einen VA-Ausschluss handelt) auf 1.600,00 Euro festgesetzt, wenn sich der Verfahrenswert für den VA auf 3.100,00 Euro beläuft?
- 25.10.2019, 09:39
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet
Sofern keine Zeugenauslagen etc. entstanden sind, nimmst die 1 Gerichtsgebühr aus dem Verfahrenswert und hiervon dann 65%.
- 25.10.2019, 09:36
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet
Freitag. Bin von einem Vergleich mit Kostenaufhebung ausgegangen. Sorry
Angefallen ist eine Gebühr. Hiervon dann 65 % entsprechend der Kostenquote.
Angefallen ist eine Gebühr. Hiervon dann 65 % entsprechend der Kostenquote.
- 25.10.2019, 08:52
- Forum: RVG bis 31.7.2013
- Thema: Quotelung richtig berechnet
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Re: Quotelung richtig berechnet
Hinzu kommen noch die Gerichtskosten mit einer halben Gebühr.